INFO: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ;)
Verfasst: 24.03.2010 17:58
3. Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen L 7 AS 81/09 , Urteil vom 27.01.20010 ( Revision zugelassen )
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind als zweckbestimmte Einnahmen nicht von Sozialleistungen nach dem SGB II abzuziehen( vgl. dazu LSG Sachsen, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 2 AS 100/08, LSG Sachsen, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 2 AS 101/08 und LSG Sachsen, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 2 AS 99/08 ).
Gemäß § 11 Abs. 1 SGB II sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen. Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II sind Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Unter Berücksichtigung dieser Grund................
Quelle und weiterlesen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harr ... sp?ID=1904
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Gruß Ziggi
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind als zweckbestimmte Einnahmen nicht von Sozialleistungen nach dem SGB II abzuziehen( vgl. dazu LSG Sachsen, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 2 AS 100/08, LSG Sachsen, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 2 AS 101/08 und LSG Sachsen, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 2 AS 99/08 ).
Gemäß § 11 Abs. 1 SGB II sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen. Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II sind Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Unter Berücksichtigung dieser Grund................
Quelle und weiterlesen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harr ... sp?ID=1904
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Gruß Ziggi