Lebensversicherung wird ausgezahlt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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pezet
Beiträge: 49
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Lebensversicherung wird ausgezahlt

Beitrag von pezet »

Hallo, meine Frau bekommt demnächst Ihre LV ausgezahlt. (ca.4500 €)
Da wir kein Vermögen haben, brauchten wir sie nicht kündigen. Die Beiträge haben wir während dem Harz 4 Bezug weitergezahlt.
Was wird jetzt mit dem Geld? Wird das als Einkommen angerechnet, oder können wir es für die Rente beiseite legen? (meine Frau ist 57 Jahre alt)
Alles Gute pezet
**************
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo pezet,

hattet ihr also als Vermögen angegeben?
dann sollte es eigentlich zum Vermögen gehören.

DjTermi und Melinde korrigiert mich wenn ich Falsch liege!

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

Hallo Ziggi, ja wir haben die LV angegeben.
Alles Gute pezet
**************
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Bei Auszahlung der Lebensversicherung bleibt der bereits bei Antragstellung bestehende Vermögensbetrag weiterhin Vermögen. Hier wird nur eine Form des Vermögens in eine andere Form umgewandelt. Eine erneute Anrechnung erfolgt nicht. Allerdings werden enthaltene Bonuszahlungen, Zinsen usw. als einmalige Einnahme angerechnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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