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Minijob oder Weiterbildung
Verfasst: 20.03.2010 00:45
von Takalia
Ich habe einen Minijob 200 Euro im Monat. Ich den muß job kündigen, um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Bin ich dazu verpflichtet. Oder kann ich die Maßnahme absagen.
Verfasst: 20.03.2010 01:26
von DjTermi
Was steht denn in deiner Eingliederungvereinbarung ?
Verfasst: 21.03.2010 20:04
von Takalia
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht: Ich muß 8 Bewerbungen im turnus von 4 Wochen an sozialversicherungsplichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse schicken. Auf Vermittlungsvorschläge mich innerhalb 3 Tagen bewerben und sollte aufgrund einer wesentlichen Veränderung meiner persönlichen Verhältnisse eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, so wird mein Eingliederungsvertrag geändert. Meine persönlichen Verhältnisse haben sich aber nicht geändert. Und dann steht da noch die Rechtsfolgebelehrung:
Sie können nach SGB II zwar eine Förderung beanspruchen, daneben sind Sie aber in erster Linie selbst geordert, konkrete Schritte zu unternehmen. Sie sind verpflichtet, sich selbst zu bemühen, Ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützten. Verletztung der Grundpflichten liegt vor, wenn ich eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit annehme. Steht nichts von Weiterbildung und eine Ausbildung habe ich schon.
Verfasst: 22.03.2010 13:27
von DjTermi
dann hast Du Dir ja die Antwort auf deiner Frage schon gegeben...
Ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken
Verfasst: 25.03.2010 20:39
von Takalia
Hallo, ich muß die Weiterbildung dann doch nicht machen. Danke
