Minijob oder Weiterbildung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Takalia
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Minijob oder Weiterbildung

Beitrag von Takalia »

Ich habe einen Minijob 200 Euro im Monat. Ich den muß job kündigen, um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Bin ich dazu verpflichtet. Oder kann ich die Maßnahme absagen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Was steht denn in deiner Eingliederungvereinbarung ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Takalia
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Beitrag von Takalia »

In meiner Eingliederungsvereinbarung steht: Ich muß 8 Bewerbungen im turnus von 4 Wochen an sozialversicherungsplichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse schicken. Auf Vermittlungsvorschläge mich innerhalb 3 Tagen bewerben und sollte aufgrund einer wesentlichen Veränderung meiner persönlichen Verhältnisse eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, so wird mein Eingliederungsvertrag geändert. Meine persönlichen Verhältnisse haben sich aber nicht geändert. Und dann steht da noch die Rechtsfolgebelehrung:
Sie können nach SGB II zwar eine Förderung beanspruchen, daneben sind Sie aber in erster Linie selbst geordert, konkrete Schritte zu unternehmen. Sie sind verpflichtet, sich selbst zu bemühen, Ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützten. Verletztung der Grundpflichten liegt vor, wenn ich eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit annehme. Steht nichts von Weiterbildung und eine Ausbildung habe ich schon.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

dann hast Du Dir ja die Antwort auf deiner Frage schon gegeben...
Ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Takalia
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Beitrag von Takalia »

Hallo, ich muß die Weiterbildung dann doch nicht machen. Danke :lol:
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