Seite 1 von 1

Angemessene wohnung

Verfasst: 19.03.2010 11:05
von mic19822
hiho :)

bin im august des vorigen jahres mit meiner freundin+kind in eine 3 raum wohnung gezogen. sie ist dann ende nov. einfach auf und davon musste jedoch bis februar diesen jahres noch die hälfte der miete mit tragen da von beiden seiten eine kündigung der wohnung gestellt wurde. ich habe anfang februar vom vermieter eine 2 raum wohnung bekommen die ich zu arge zuwecks kosten übernahme geben sollte. darauf sagte mir das amt das ich nicht ziehen dürfte da es zu teuer sei. (wohnung hat warmmiete von 244 euro) bin dann in den widerspruch gegangen der sich bis in den märz gezogen hat und ich bis dato die wohnung noch nicht bekommen habe dennoch aber das ich die wohnung nehmen kann doch ohne erlaubnis der arge dennoch zahlen sie mir die miete. das gute ist die kosten die die mir zahlen sind derzeit 284 das heisst ich koennte mir nun eigendlich auch eine teuere wohnung nehmen *find sowas total lächerlich aba nun ja*

nun meine frage im märz die wohnung da ich sie ja noch bewohnen muss, muss eigendlich die arge die miete komp zahlen da sie mir ja den weg verbaut hat das ich ziehen darf oda sehe ich das falsch ?

Verfasst: 19.03.2010 11:33
von Ziggi
Hallo mic19822,

du solltest mal unter der Suchfunktion die vorhergehenden Beiträge lesen, dort steht eigentlich alles wichtige drinnen.

Schau, das ist einer davon:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7600.html

Wenn dann noch Fragen offen sind, einfach Stellen.

Gruß Ziggi

Verfasst: 19.03.2010 14:52
von mic19822
najaaaaaaa das was da drin steht alles gut und schoen nur sind diese ja noch zusammen ich sitze derzeit ALLEINE in einer 3 zimmer wohnung. da das amt mir aber ein strich durch die rechnung mit der 2 zimmer wohnung machte musste ich noch 1 monat länger in der 3 zimmer wohnung bleiben.

eigendlich muesste für diesen monat das amt die miete komp zahlen *nach meines wissens* und nicht teils von meinem hartz abziehen oder ?

Verfasst: 19.03.2010 15:35
von Ziggi
Ach ja,
das waren noch Zeiten in denen klare aussagen gemacht wurden.

Hast du die neue Wohnung schon angemietet?
Hast du denn auch den Vorgesetzten des SB angefragt?
Wie hoch sind bei euch die Mietobergrenzen?
Wann hast du der ARGE bescheid gegeben das du Umziehen mußt?
Hast du die ablehnung schriftlich?
Fragen über Fragen sind noch offen und wenn du nicht nur den einen Beitrag gelesen hättest, sondern über die Suchfunktion gesucht hättest Stichwort:
Umzug dann denkeich wären einige Fragen nicht mehr offen.
najaaaaaaa das was da drin steht alles gut und schoen nur sind diese ja noch zusammen ich sitze derzeit ALLEINE in einer 3 zimmer wohnung. da das amt mir aber ein strich durch die rechnung mit der 2 zimmer wohnung machte musste ich noch 1 monat länger in der 3 zimmer wohnung bleiben.
auch das ist keine aussage mit der ich was anfangen könnte. Es ist egal ob einer zwei drei oder fünf leute, das Gesetz ist nicht auf die Persohnenzahl beschränkt.

Gruß Ziggi

Verfasst: 19.03.2010 17:42
von mic19822
die genze sollte bei 234 sein bekomme aber nun 284 gezahlt
die wohnung sollte ich laut vermieter ab dem 1.3.2010 beziehen konnte ich nicht dato noch der widerspruch des amtes lief
den vorgesetzten der arge bekommt man hier nicht ran weil er komischerweise immer ausser haus ist
die arge hat bescheid bekommen die hatte den bogen bekommen + das mietangebot


dazu muss man nehmen die 234 euro sind schon nebenkosten mit drin *also warmmiete*
achja und warum ich soviel nun bekomme meinte das amt zu mir ich lebe jetzt schon iwie an der grenze deswegen bezahlen sie mir da nun die wohnung also ich darf ziehen aber ohne erlaubnis des amtes habe alles schriftlich hier neben mir liegen :)


denke mal das die leute vom amt nur richtig angepi.... sind da sie voriges jahr schon vor gericht sassen wegen mir und auch schon artikel in der zeitung standen. was aber zurecht war aba das jetzt wieda anderes thema *hab damals gericht gewonnen*