Wer weis bescheid?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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martin2405
Beiträge: 1
Registriert: 16.03.2010 14:19

Wer weis bescheid?

Beitrag von martin2405 »

Hallo,
habe heute den Bescheid meiner K-A-S Rhein-Berg bekommen und komme damit nicht ganz klar.Bin seit 25.02.2010 arbeitslos gemeldet.Habe für die drei Tage vom Februar Alg I erhalten und bekomme für den Monat März 919,- €. Da ich verheiratet bin und einen Sohn habe und meine Frau nicht arbeitet habe ich einen Antrag auf aufstockung mit ALG II gemacht.Bis dahin alles OK.Die Vorgeschichte ist die das ich bis zum 02.01.2010 arbeitslos war und auch ALG I+ ALG II bezogen habe. Das bedeutet das ich fast 2 Monate gearbeitet habe und man mir in der Probezeit gekündigt hat.Also habe ich einen Weitebewilligungsantrag gestellt und diesen am 08.03.2010 abgegeben.Warum so Spät? Ganz einfach, mein Arbeitgeber hat 2 Wochen gebraucht die Arbeitsbescheinigung zu bearbeiten so das ich erst am 05.03.2010 diese beim Arbeitsamt abgeben konnte und mit dem Bescheid des Arbeitsamtes Alg II beantragen konnte.Jetzt kommt noch dazu das mein alter Arbeitgeber mir erst zum 04.03.2010 eine Aconto Zahlung überwiesen hat und zum 12.03.2010 den Rest meines Lohns von Februar,mit der Begründung das dies immer so sei im Monat des Ausscheidens.Im Monat Dezember (30.12.2009) habe ich noch einmal Alg II bekommen welches ich zurück zahlen muß mit 50,-€ da ich ja im Januar Lohn erhalten habe.So jetzt kommt meine eigentliche frage??? Laut schreiben von der K-A-S erhalte ich erst für den Monat April ALG II obwohl ich doch ab 25.02.2010 Arbeitslos bin, das vestehe ich nicht ganz.Das wird doch immer im vorraus bezahlt, also für März müßte ich doch Geld bekommen?Oder liegt es daran das ich erst meinen Lohn für Februar im März erhalten habe(1259,-€)?? das ist doch nicht meine schuld!!Oder wird das Geld was mir im Monat Januar zuviel gezahlt wurde abgezogen???Wäre echt nett wenn sich jemand melden würde
Vielen dank ,gruss Martin
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Martin

Beim Alg2 gilt das Zuflussprinzip, d.h. alles Geld was während dem Leistungsbezug auf Dein Konto eingeht ist Einkommen und wird angerechnet.

Da im März noch Zahlungen des alten Arbeitgebers ankamen gibt es erst für April Alg2.

Übrigens braucht man sich wegen vom Arbeitgeber nicht zeitnah ausgestellter Arbeitsbescheinigungen keinen Stress machen und trotzdem Antrag auf Alg abgeben.

Egal ob alle Unterlagen wie z.B. Arbeitsbescheinigung vorliegen oder nicht. Die Arbeitsbescheinigung zu beschaffen ist nicht vorrangig Deine Aufgabe sondern die der Behörde siehe SGB III § 312.
Dazu aus einem Gesetzeskommentar: „…..Verpflichtet sind im Rahmen von Abs 1 und 2 nur ArbG……. Der AN ist in diese Pflichtenbeziehung nur am Rande eingebunden, dh ihn treffen keine Pflichten, die Bescheinigung anzufordern, abzuholen oder sonst zu beschaffen. Er hat sie lediglich entgegenzunehmen, wenn der ArbG sie ihm aushändigt und bei der Beantragung der Lohnersatzleistungen vorzulegen, wenn er sie in seinem Besitz hat (§ 60 Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB I). Deshalb ist die gängige Praxis der AÄ, den AN im Leistungsfall aufzufordern, eine Arbeitsbescheinigung vom ArbG zu beschaffen und die weitere Bearbeitung bis dahin zurückzustellen, rechtlich bedenklich, jedenfalls unverbindlich. Der AN ist nicht gehalten, der Aufforderung zu entsprechen. Die BA hat in laufenden Leistungsverfahren selbst zu ermitteln (§ 20 SGB X). Wenn sie sich dabei mit dem Ausfüllen der Bescheinigung durch den ArbG begnügen will, muß sie diese direkt bei ihm anfordern….“

noch ne Bemerkung am Rande, wenn man Texte ohne Absatz lesen muss ist es sehr mühsam.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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