Haus vom Vater übernehmen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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yoyue
Beiträge: 18
Registriert: 01.03.2007 12:35
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Haus vom Vater übernehmen

Beitrag von yoyue »

Guten Morgen,

ich wohne in einem Haus, welches meinem Vater gehört. Da er inzwischen sehr alt ist, möchte er es mir überschreiben. Kann das Probleme mit dem Amt bringen? Ich weiß, dass man auch im eigenen Haus Unterstützung für die Betriebskosten vom Amt bekommt. Vor meiner Scheidung hatte ich das schonmal.
Kann die Übertragung mir Probleme bringen?

Vielen Dank für einen Tipp.
Ringotube
Beiträge: 23
Registriert: 30.01.2009 12:56

Re: Haus vom Vater übernehmen

Beitrag von Ringotube »

yoyue hat geschrieben:Guten Morgen,

ich wohne in einem Haus, welches meinem Vater gehört. Da er inzwischen sehr alt ist, möchte er es mir überschreiben. Kann das Probleme mit dem Amt bringen? Ich weiß, dass man auch im eigenen Haus Unterstützung für die Betriebskosten vom Amt bekommt. Vor meiner Scheidung hatte ich das schonmal.
Kann die Übertragung mir Probleme bringen?

Vielen Dank für einen Tipp.
Ja. Kannste denn von H4 das Haus unterhalten? Stimmt Betriebskosten werden übernommen. Aber nur wenn Dir das Haus schon vor H4 gehört hat.
Wenn ich jetzt als H4 er ein Haus erben würde, würde ich es ablehnen. Weil .....
hast dann Vermögen welches über dem Schonvermögen liegt. Das Haus muss also verkauft werden.
Danach haste dann "richtig" Geld und musste davon leben. Da bezahlt das Amt nämlich nicht mehr.
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

Hartz IV = Verarmungsgesetz,

Selbst wenn Dir das Haus vor Hartz Iv schon gehört hat, fordert der Staat im Falle Deines Ablebens, die bisher an Dich gezahlten Hartz IV Beträge, von den Erben (deines Vermögens) zurück!

Gesetz zur Legalisierung von Enteignungen!

Ist das schon das 4.Reich?
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