Hallo User des Forums Wer kann helfen ?
Hintergrund
Nachdem ich die letzten 2 Jahre rund 4 Monate Vollzeit versicherungspflichtig gearbeitet hatte und zudem rund 6 Monate als Aushilfe bei Arbeitgeber gelistet wurde machte ich mich diesen Januar Selbstständig.
Ich bezog die letzten 3 Jahre Beiträge zum Lebensunterhalt von der zusändigen Arge.
Zur Zeit bekomme ich meine gewöhnlichen Leistungen und erhalte Einstiegsgeld.
Ich hatte einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung der Arbeitslosenversicherng gestellt.
Dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung
Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung haben Sie keine Entgeldersatzleistungen nach dem SGB III(z.B Arbeitslosengeld) bezogen,bzw keine 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach dem SGB III augeübt.
Gegen diesen Bescheid können Sie ......Widerspruch einlegen etc.etc.
Mein Ziel ist es eine freiberufliche Tätigkeit mindestens 16 Std in der Woche aus zu üben. Aufträge sind vorhanden. Aufgrund der Konjunktur ist diese Auftragslage nur ca. 1 Jahr möglich. Endweder neue Auftrageber suchen oder wieder zur Arge gehen.
Ich dachte mir, as ich die Arbeitslosenbeiträge freiwillig weiterbezahle mindestens 1 Jahr , falls dann meine selbstständige Auftragslage nicht mehr tragbar wäre, häte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1
Wer weiß wie man diesen Antrag durch bekommt. ?
grüße Rogerl
ALG 2 und Selbstständigkeit.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Rogerl,
leider scheinst du das nur hinbekommen wenn du dich noch mindestensfür 8 Monate in eine Sozialversicherungsfähige Arbeit begibst.
Tut mir leid, ich sehe da keine Chance.
Gruß Ziggi
Quelle und weiterlesen hier: http://www.foerderland.de/1479.0.html#c11229
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Arbeitslosengeld (ALG)
AllgemeinesAnspruchsvoraussetzungenAnspruchsdauerHöhe des ArbeitslosengeldesKranken-, Renten- und Pflegeversicherung Pflichten SperrzeitenNebeneinkommenFreiwillige Weiterversicherung
Freiwillige Weiterversicherung
Seit Februar 2006 besteht für verschiedene Personengruppen die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2010.
Voraussetzungen zur freiwilligen Weiterversicherung
Die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung besteht für Personen, die Angehörige pflegen (mind. 14 Std./wtl.), für Selbstständige mit Mindestwochenarbeitszeit von 15 Stunden sowie für im Ausland Beschäftigte, die außerhalb der EU oder assoziierten Staaten beschäftigt sind.
leider scheinst du das nur hinbekommen wenn du dich noch mindestensfür 8 Monate in eine Sozialversicherungsfähige Arbeit begibst.
Tut mir leid, ich sehe da keine Chance.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
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