Seite 1 von 1
Anhörungsbogen ARGE
Verfasst: 10.03.2010 10:25
von Lotta Greta
Hallo
Wie fülle ich den Anhörungsbogen von der ARGE richtig aus wenn sie mir unterstellen das eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt.
Oder wie schreibe ich so etwas das dieTat nicht besteht.
Gib es irgendwelche Vorlagen??
Danke euch schonal
Re: Anhörungsbogen ARGE
Verfasst: 10.03.2010 11:05
von Corica
Lotta Greta hat geschrieben:Hallo
Wie fülle ich den Anhörungsbogen von der ARGE richtig aus wenn sie mir unterstellen das eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt.
Oder wie schreibe ich so etwas das dieTat nicht besteht.
Gib es irgendwelche Vorlagen??
Danke euch schonal
du bist nicht in der beweispflicht !
sie müßen dir nachweisen das es so ist.
teile ihnen mit das keine eheähnliche gemeinschaft
vorliegt.
mfg dieter
Verfasst: 11.03.2010 00:16
von Ziggi
Hallo Lotta Greta,
schreibe dem Amt doch einfach, das du zwar einen Freund hast, dieser jedoch in seiner eigenen Wohnung lebt, dich ab und an mal Besucht und dieses in keinsterweise eine BG begründet.
Also ähnlich wie du es NX650 zu erklären versucht hast
Ich habe einen freund aber wohnt in seiner eigenen Wohnung und kommt ab und zu zu Besuch, oder wir verbringen die Mittagspause mit einander. Vieleicht bleibt er auch mal über Nacht..... Ist ja menschlich:D
Laut Gesetz, besteht eine BG frühestens mit einem Jahr zusammenleben, oder wenn man es dem Amt gegenüber angibt, oder wenn man in einer Wohnung lebt und ein gemeinsames Kind hat.
Das SGB2in Frage und Antwort vom Sozialministerium, kostenlos von hier:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
Gruß Ziggi