Anhörungsbogen ARGE

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Lotta Greta
Beiträge: 11
Registriert: 17.02.2010 07:36
Wohnort: Bad sulza

Anhörungsbogen ARGE

Beitrag von Lotta Greta »

Hallo

Wie fülle ich den Anhörungsbogen von der ARGE richtig aus wenn sie mir unterstellen das eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt.

Oder wie schreibe ich so etwas das dieTat nicht besteht.
Gib es irgendwelche Vorlagen??

Danke euch schonal
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Anhörungsbogen ARGE

Beitrag von Corica »

Lotta Greta hat geschrieben:Hallo

Wie fülle ich den Anhörungsbogen von der ARGE richtig aus wenn sie mir unterstellen das eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt.

Oder wie schreibe ich so etwas das dieTat nicht besteht.
Gib es irgendwelche Vorlagen??

Danke euch schonal
du bist nicht in der beweispflicht !
sie müßen dir nachweisen das es so ist.
teile ihnen mit das keine eheähnliche gemeinschaft
vorliegt.
mfg dieter
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Lotta Greta,

schreibe dem Amt doch einfach, das du zwar einen Freund hast, dieser jedoch in seiner eigenen Wohnung lebt, dich ab und an mal Besucht und dieses in keinsterweise eine BG begründet.
Also ähnlich wie du es NX650 zu erklären versucht hast
Ich habe einen freund aber wohnt in seiner eigenen Wohnung und kommt ab und zu zu Besuch, oder wir verbringen die Mittagspause mit einander. Vieleicht bleibt er auch mal über Nacht..... Ist ja menschlich:D

Laut Gesetz, besteht eine BG frühestens mit einem Jahr zusammenleben, oder wenn man es dem Amt gegenüber angibt, oder wenn man in einer Wohnung lebt und ein gemeinsames Kind hat.
Das SGB2in Frage und Antwort vom Sozialministerium, kostenlos von hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten