Seite 1 von 1
Minijob mit 15h+ und Maßnahme?
Verfasst: 09.03.2010 15:34
von Andreas23
Ich habe vor 2 Jahren einen Minijob ausgeübt mit mehr als 15h die Woche und habe auch keine Maßnahme bekommen weil ich über 15h war. So wurde mir das damals erzählt.
Wie ist das heute? Ein SB meinte das man trotz 15h+ nebenbei noch einen 1Euro Job ausüben könnte? Bzw noch andere Maßnahmen.
Ist das richtig? Ich kenn diese Regel nur mit unter 15 Stunden
Verfasst: 09.03.2010 16:07
von DjTermi
Hallo,
mit 1 Euro-Jobs wird kein "Erwerbseinkommen" erzielt, da man nur eine Mehraufwandsentschädigung (das ist dann bei Dir der 1 Euro) bekommt, um damit die mit dieser Tätigkeit verbundenen Unkosten zu decken (wie u.a die Fahrtkosten). Ziel der 1 Euro-Jobs ist vorrangig, den beschäftigungslosen Leistungsbezieher wieder an regelmäßige Arbeitsabläufe und Alltagsdisziplin zu gewöhnen und dadurch die Chancen auf eine Beschäftigung zu erhöhen.
Wenn hier aber bereits eine regelmäßige Erwerbstätigkeit mit Einkommen vorliegtwie z.b dein Minijob, müsste die Behörde erklären, warum sie Dich dennoch mit einem 1Euro-Job an regelmäßige Arbeits- bzw.Tagesabläufe hin schicken möchte.
Gruß
Verfasst: 09.03.2010 16:11
von Andreas23
Also ohne Begründung geht das gar nicht ja? Kann die Begründung dann zb so lauten: Das die Chance durch Maßnahme XYZ in den ersten Arbeitsmarkt aufzusteigen höher ist als bei einen Minijob? Wäre dann ja einfach erklärt wenn man damit "durchkommt"
Ach und die Person bekommt fast immer 400Euro pro Monat
Verfasst: 09.03.2010 16:29
von DjTermi
Es gibt nach meiner Meinung keine Rechtsprechung darüber, daher versuchen.
Verfasst: 09.03.2010 16:37
von Andreas23
Ist das Gesetz denn jetzt irgendwie neu?
Als ich damals 2007 einen Minijob hatte und ich über 15h lag gab es damals gar keine Diskusionen mit meinen SB und meine Kollegin wurde damals eine Maßnahme angeboten da sie unter 15h lag.
Man wird doch ab 15h doch anders bewertet bei der Arge oder nicht?
Verfasst: 09.03.2010 16:47
von DjTermi
Ich glaube Du haust da gerade ALG I und ALG II zusammen.. Die 15 Stunden gelten nur bei Arbeitslosengeld I ... Hier darfst du nur unter 15 Stunden arbeiten.
ahh schau mal.....
§ 10 SGB II:" (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen
zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."
Verfasst: 09.03.2010 16:59
von Andreas23
Danke erstmal
Ich versteh das so das man den MiniJob nicht kündigen muss solange man 1 Euro Job Maßnahmen bekommt weil die ja die Hilfebedürftigkeit nicht beenden würde. Aber wenn man zb eine Bewerbungsmaßnahme kriegt dann könnte man theoretisch dazu aufgefordert werden.