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Urteil zur Privaten Krankenversicherung

Verfasst: 08.03.2010 18:21
von nonlimit
Hallo..

Durch meinen langen Auslandsaufenthalt wurde ich bei den gesetzlichen Krankenkassen als "ohne Krankenversicherung bzw. Privatversichert" eingestuft und abgelehnt.

Ich musste in eine PKV zum Basistarif (Beitrag bei Bedürftigkeit € 320) und bekomme nur den Beitragszuschuss von etwas über € 140 von der ARGE.
Die verbleibenden € 180 bezahle ich von meinem € 359 Regelsatz.

Nun habe ich von dem Landessozialgerichts-Urteil aus Niedersachsen gelesen:

Arbeitslosengeld II: Deckungslücke bei privater Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig...
Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2009 - Az. L 15 AS 1048/09 B ER -
Vorinstanz: Sozialgericht Bremen - S 23 AS 1525/09 ER

Link zu ausführlichem Text:

http://hartz.info/gesetze-verordnungen- ... 13378.html

Wer von euch hat damit Erfahrung bzw. hat dieses Gesetz selbst anwenden müssen?

Schönen Abend noch und danke..