Urteil zur Privaten Krankenversicherung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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nonlimit
Beiträge: 3
Registriert: 07.10.2009 17:45
Wohnort: Oberbayern

Urteil zur Privaten Krankenversicherung

Beitrag von nonlimit »

Hallo..

Durch meinen langen Auslandsaufenthalt wurde ich bei den gesetzlichen Krankenkassen als "ohne Krankenversicherung bzw. Privatversichert" eingestuft und abgelehnt.

Ich musste in eine PKV zum Basistarif (Beitrag bei Bedürftigkeit € 320) und bekomme nur den Beitragszuschuss von etwas über € 140 von der ARGE.
Die verbleibenden € 180 bezahle ich von meinem € 359 Regelsatz.

Nun habe ich von dem Landessozialgerichts-Urteil aus Niedersachsen gelesen:

Arbeitslosengeld II: Deckungslücke bei privater Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig...
Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2009 - Az. L 15 AS 1048/09 B ER -
Vorinstanz: Sozialgericht Bremen - S 23 AS 1525/09 ER

Link zu ausführlichem Text:

http://hartz.info/gesetze-verordnungen- ... 13378.html

Wer von euch hat damit Erfahrung bzw. hat dieses Gesetz selbst anwenden müssen?

Schönen Abend noch und danke..
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