Hallo..
Durch meinen langen Auslandsaufenthalt wurde ich bei den gesetzlichen Krankenkassen als "ohne Krankenversicherung bzw. Privatversichert" eingestuft und abgelehnt.
Ich musste in eine PKV zum Basistarif (Beitrag bei Bedürftigkeit € 320) und bekomme nur den Beitragszuschuss von etwas über € 140 von der ARGE.
Die verbleibenden € 180 bezahle ich von meinem € 359 Regelsatz.
Nun habe ich von dem Landessozialgerichts-Urteil aus Niedersachsen gelesen:
Arbeitslosengeld II: Deckungslücke bei privater Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig...
Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2009 - Az. L 15 AS 1048/09 B ER -
Vorinstanz: Sozialgericht Bremen - S 23 AS 1525/09 ER
Link zu ausführlichem Text:
http://hartz.info/gesetze-verordnungen- ... 13378.html
Wer von euch hat damit Erfahrung bzw. hat dieses Gesetz selbst anwenden müssen?
Schönen Abend noch und danke..
Urteil zur Privaten Krankenversicherung
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