Schwanger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Andrea1975
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Schwanger

Beitrag von Andrea1975 »

Hallo

Ich erwarte im Juni mein zweites Kind und beziehe ALG II. Das peinliche ich hatte mit dem „Erzeuger“ einen ONS. Er hatte mir leider nicht gesagt, dass was schief gelaufen ist und nun bin ich schwanger und kenne ihn nicht, da er nicht aus meiner Gegend kommt, habe ich auch keine Chance ihn zu finden.

Höre ständig von Freunden, dass mir Erstausstattung etc. zusteht. Was genau bekomme ich als ALG II Empfängerin? Acuh wurde mir gesagt, dass ich noch bei anderen Stellen (keine Ahnung welche) zusätzlich Geld beantragen kann. Wird mir dies nicht auf das Geld von der ARGE angerechnet? Bekomme ich auch wenn ich nicht den Vater benennen kann auch Unterhalt vom Jugendamt? Den Mehrbedarf für Schwangere habe ich bereits beantragt und bekomme diesen auch. Aber auf meine Fragen bei der ARGE was ich noch beantragen muss, bekomme ich keine Antwort. Wie ist das nach der Entbindung? Bekomme ich dann ganz normal ALG II weiter oder wie wird das gerechnet?

Hoffe ihr könnt mir Tipps geben.

Vielen Dank


Lieben Gruss Andrea
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
die Erstausstattung kannst Du formlos beantragen, indem Du aufführst was Du alles benötigst. Was Dir davon bewilligt wird entscheidet das Amt. Vergesst auch nicht die Umstandsbekleidung, falls notwendig, aufzuführen!
Ansonsten gibts bei vielen caritativen Vereinen zusätzlich Hilfe, welche auch nicht auf das ALG 2 angerechnet wird!

Nach der Geburt besteht der Anspruch des Kindes auf Unterhalt. Falls der Kindsvater nicht zahlt, zahlungsunfähig ist oder unbekannt, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuß des Jugendamtes

Nach der Geburt bekommst Du und dein Baby weiter ALG II.. wovon willst Du auch sonst Leben ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

auf jedenfall auch einen antrag bei der Mutter-Kind -Stiftung stellen... Sind bis zu 400 Euro .-)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mutter-Kind-Stiftung ?? noch nie was von gehört.. Werden die 400 dann nicht angerechnet ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ja so nennt es sich.. beantragt wird es über awo , caritas etc...

Anrechnen würde es die Arge sicher gerne , darf sie aber nicht...warum . weiß ich nicht genau...

die Arge sieht diese einnahme auch nicht gerne aber anrechnen dürfen sie es nicht...


ein Harz 4 empfänger bekommt ca.400 euro ..Ein Geringverdiehnen ca.800-1000 Euro...

Wenn man eine Hausgeburt wünscht und sie sich nicht finanziell leisten kann hilft der Verein auch anteilig...
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_ ... _1021.html


hier ist der link..Da wird alles erklärt... Weiß nicht ob ich ihn hier reinsetzen darf... sonst einfach löschen
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Andrea1975
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Beitrag von Andrea1975 »

Hallo

vielen Dank für die Tipps. Hab da durchgelesen und folgendes gefunden "Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch, aber die Leistungen werden trotzdem nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.". Es stimmt zwar in dem Fall dass es nicht von der ARGE angerechnet werden darf, aber die Zuschüsse sind ja nur zulässig, wenn ich nichts (in meinem Fall) von der ARGE bekommen würde. Oder verstehe ich das jetzt falsch?
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

NEIN.. Du bekommst das Geld...

Wir haben auch Arge bekommen und andere aus meinem Bekanntenkreis... Alle haben das bekommen...

Du bist in einer Finanziellen notsituation weil du geld von der Arge bekommst...

Bitte glaube mir..... :roll:
Du bekommst ja auch nicht das volle Geld sondern Anteilig weil du auch noch Geld von der Arge bekommst... Aber 400 Euro ist nun ja auch nicht wenig....

Du musst für den Antrag deinen Harz 4 bescheid mitnehmen und vorzeigen....
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Andrea1975
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Beitrag von Andrea1975 »

... dann werde ich mal mein Glück versuchen.

Ich habe noch eine Frage und zwar hat mein Frauenarzt jetzt festgestellt, dass ich Schwangerschaftsdiabetes habe. Ich muss nächste Woche zu einem anderen Arzt deswegen. Keine Ahnung, was mich da noch erwartet. Aber der Frauenarzt sagte, dass die Kleine jetzt schon 100 g zuviel wiegt und ich jetzt sehr aufpassen müsse. Ich habe mal gehört, dass es einen Mehrbedarf wegen bestimmter Ernährung bei der ARGE gibt. Wäre das so ein Fall oder sind das wieder ganz andere Fälle von Erkrankungen gemeint?

Vielen Dank und schönes Wochenende
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Andrea1975,
dafür solltest du dir diesen Antrag runterladen und einfach mit deinem Arzt
(Facharzt) besprechen, ich weis nicht ob du die ernährung umstellen musst oder Insulinpflichtig wirst in der Schwangerschaft. Auf jeden fall schadet es nicht wenn der Arzt dir eine Ernährungsumstellung verordnetund du dann das Attest schon dabei hast.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ehrung.pdf

Gruß Ziggi

Ps.: Schau mal hier rein,
http://www.netdoktor.de/Gesund-Leben/Sc ... -7985.html
nach diesem Artikel denke ich, das du warscheinlich ( je nach dem wie stark Diät zu machen wäre, in deinem Fall) nach der richtilinie:
http://www.deutscher-verein.de/05-empfe ... zialhilfe/
eher nicht bekommen wirst, ABER wie gesagt das ist auch Fallabhängig, somit Arzt und Medizinischer dienst entscheiden letztlich.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Andrea1975
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habe nochmal eine Frage

Beitrag von Andrea1975 »

Erstmal vielen Dank für die Tipps. Habe jetzt erstmal einen Antrag beim Sozialamt gestellt. Und Kinderbett mit Bettdecke und Kopfkissen, Matratze, Kinderwagen, Wickelkommode mit Auflage, Pflegeutensilien, Babykleidung, Babybett und für meinen Krankenhausaufenhalt, Nachthemden und StillBHs mit Einlagen beantragt.

Jetzt bekam ich den Bescheid.

1. Für den Kinderwagen muss ich zum Möbellager und darf für 30€ einen Kinderwagen dort kaufen.

Aber jetzt kommts was ich gar nicht verstehe:

Bescheid:

Für die Erstausstattung Bekleidung bei Geburt wird ein Betrag von 100€ und für die Erstausstattung Wohnung (Kinderbett bzw. Wickelauflage) wird ein Betrag von 100€ bzw. 30,00€ als einmaliger Bedarf gewährt.

Ich habe Internet so rumgelesen, da bekommen die meisten zwischen 500€ und 700€. Wieso bekomme ich in diesem Vergleich so wenig? In dem Bescheid wurde nichts von meinem Antrag bezüglich Wickelkommode, Pflegeutensilien und meine Bekleidung fürs Krankenhaus erwähnt. Kann das so stimmen?

Schon mal vielen Dank für die Tipps.

LG Andrea
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