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wohnungsgrösse für zwei personen
Verfasst: 03.01.2006 22:41
von erni80
Hallo,
wie viel qm. darf eine wohnung für zwei personen haben? (beide hartz4 empfänger).
ist die zimmerzahl auch entscheident? 2 oder 3 zimmer oder egal?? wer bezahlt die kaution?? und wieviel darf die warmiete in etwa betragen???
so viele fragen...bin glücklich wenn mir evt. die eine oder andere hier beantwortet werden kann
vielen dank für eure Hilfe!!!
Verfasst: 04.01.2006 02:13
von Melinde
Hallo erni80
Für zwei Personen werden 60 qm
als angemessener Wohnraum bewilligt.
Zimmeranzahl ist unerheblich.
Je nach Mietstufe Deiner Gemeinde gelten
folgende Miethöhen:
Stufe 1 = 320,00 €
Stufe 2 = 345,00 €
Stufe 3 = 365,00 €
Stufe 4 = 395,00 €
Stufe 5 = 425,00 €
Stufe 6 = 455,00 € Warmmiete
Heizkosten 1,00€ pro qm.
Strom muß selber gezahlt werden, Kosten
für Warmwasser auch.
(Warmwasserkosten sind 18 % der Heizkosten)
Kaution kann als zinsloses Darlehen gewährt werden.
Vor Unterzeichnung eines Mietvertrages erst beim
Amt genehmigen lassen.
Eine Liste der Mietstufen der Gemeinden
findet man unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogv/index.html
Viel Erfolg und Alles Gute
Gruß
Verfasst: 10.01.2006 15:09
von BerlinerHartzer
Melinde hat geschrieben:Hallo erni80
Für zwei Personen werden 60 qm
als angemessener Wohnraum bewilligt.
hii melinde ...
sag mal wie sieht es denn da bei einer eigentumswohnung aus ??...
ich wohn z.b. in der wohnung von meinem vater ...
2 personen .. beide hartz4 .. sind aber 73 qm ?
und miete muss ich nich zahlen .. nur die gundkosten ... von 220€ +strom und heizung !
weil miete darf mein vater nich einnehmen ... weil es ja mein vater is *haben die mir so erzählt !
kann ich da noch probs bekommen .... ???
Verfasst: 10.01.2006 19:31
von Melinde
Hallo BerlinerHartzer
Wenn Du einen Untermietvertrag mit Deinem Vater abgeschlossen hast
kann er natürlich Miete von Dir verlangen. Da er der Eigentümer der Wohnung ist braucht er keinen um Erlaubnis fragen wie das bei Mietern
der Fall ist. Die Miete würde ihm dann aber als Einkommen angerechnet.
Eltern können mit ihren Kindern genauso Verträge schließen wie mit anderen Menschen.
Die bewilligten Wohnungsgrößen sind bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen anders geregelt (mehr qm).
Weitere Infos zu Eigentum findest Du hier:
http://www.hartz4-eigentum.eu.tc/
Gruß und Alles Gute
Verfasst: 12.01.2006 13:39
von BerlinerHartzer
Melinde hat geschrieben:Hallo BerlinerHartzer
Wenn Du einen Untermietvertrag mit Deinem Vater abgeschlossen hast
kann er natürlich Miete von Dir verlangen. Da er der Eigentümer der Wohnung ist braucht er keinen um Erlaubnis fragen wie das bei Mietern
der Fall ist. Die Miete würde ihm dann aber als Einkommen angerechnet.
danke erstmal ....
jaaa und dann kommt die mitteilung ... ihr vater bekommt oder hat ja zu viel geld ... er könnte sie mit ernähren ... *seh das schon so vor mir*
ach naja mal gucken .. ich hoff ja nur mal das die mal bald die neuberechnung fertig haben ... weil meine mitbewohnerin*nachem amt* meine lebenspartnerin* bekommt schon mahngebühren ....
die müsste doch das amt zahlen oder ???
weil wir haben keine nachricht bekommen dasdie zahlungen eingestellt wurden ....
und das kann ja nich sein ... das sie dann von 300€ auch noch 25 € mahngebühren zahlen muss ... wenn nich noch mehr ....
sach mal was dazu
