Meine Frau bekommt drittes Kind ?
Verfasst: 25.02.2010 16:01
Hallo liebe Freunde habe bitte eine Frage an Euch.
Wir bekommen demnächst unser drittes Kind,unser jüngster wird im Winter 2010 drei Jahre alt!
Jetzt hab ich ein Antrag(Schwangerschaftsbekleidung etc.) an das Job-Center geschrieben.
Jetzt hab ich die Anwort vom Amt bekommen und die lautet(wörtlich):
Des Weiteren bitte ich um Begründung,warum Ihre Ehefrau einen Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung geltend macht.
Die Geburt Ihre Kindes ....... ist nicht drei Jahre zurück.Von einem vorhandenen Bestand an Schhwangerschaftserstausstattung ist daher auszugehen.
Es wurde entsprechend eine Pauschale i.H.v. 210 Eureo gewährt.
Dem Gesetz nach liegt eine Erstausstattung nur dann vor ,wenn eine Person erstmalig die beantragten Gegenstände benötigt.
Ich bitte daher um Erläuterung und ggfls. genaue Aufzählung,was an Schwangerschaftsbekleidung benötigt wird.
Die Unterlagen und/oder Ihre Angaben werden für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt.
Ich habe keine Schwangerschaftsbekleidung mehr(habe alle entsorgt) ich wollte nicht mehr Schwanger werden, jetzt ist passiert.Zudem hätten die Sachen sowieso nciht mehr gepasst(Gewichtszunahme,gebe ich mal zu )
Wie kann ich das jetzt so Erläutern damit das Amt mir doch noch meine Schwangerschaftsbekleidung gewährt,da wird es doch eine möglichkeit geben.Aber dafür brauch ich bestimmt einen guten Grund.Und was kann man noch Beantragen.
Bitte um Eure rege Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Frau von Cars
Wir bekommen demnächst unser drittes Kind,unser jüngster wird im Winter 2010 drei Jahre alt!
Jetzt hab ich ein Antrag(Schwangerschaftsbekleidung etc.) an das Job-Center geschrieben.
Jetzt hab ich die Anwort vom Amt bekommen und die lautet(wörtlich):
Des Weiteren bitte ich um Begründung,warum Ihre Ehefrau einen Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung geltend macht.
Die Geburt Ihre Kindes ....... ist nicht drei Jahre zurück.Von einem vorhandenen Bestand an Schhwangerschaftserstausstattung ist daher auszugehen.
Es wurde entsprechend eine Pauschale i.H.v. 210 Eureo gewährt.
Dem Gesetz nach liegt eine Erstausstattung nur dann vor ,wenn eine Person erstmalig die beantragten Gegenstände benötigt.
Ich bitte daher um Erläuterung und ggfls. genaue Aufzählung,was an Schwangerschaftsbekleidung benötigt wird.
Die Unterlagen und/oder Ihre Angaben werden für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt.
Ich habe keine Schwangerschaftsbekleidung mehr(habe alle entsorgt) ich wollte nicht mehr Schwanger werden, jetzt ist passiert.Zudem hätten die Sachen sowieso nciht mehr gepasst(Gewichtszunahme,gebe ich mal zu )
Wie kann ich das jetzt so Erläutern damit das Amt mir doch noch meine Schwangerschaftsbekleidung gewährt,da wird es doch eine möglichkeit geben.Aber dafür brauch ich bestimmt einen guten Grund.Und was kann man noch Beantragen.
Bitte um Eure rege Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Frau von Cars