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Ein Monat kein Geld bei Arbeitsaufnahme ???

Verfasst: 22.02.2010 18:55
von Nahla
Hallo alle Zusammen,

ich habe seit heute einen Teilzeitjob / 30 Std. pro Woche
am 19.02.1020 von der ARGE vorgeschlagen bekommen. Hatte Heute meinen ersten Arbeitstag.

Soweit - sogut.

Leistung (ALG II ) vom Amt habe ich für Februar erhalten - Gehalt von Tz bekomme ich erst (logisch) Anfang April.
Meine Frage 1 - bekomme ich für März noch mal ALGII oder habe ich einen Monat überhaupt kein Geld?

Frage 2 - Den Gehalt, den ich nach allen Abzügen erhalten werde erhöht sich gegenüber meines Leistungssatzes gerade mal um 90 Euro.
Davon gehen noch 33 Euro Fahrgeld ab. Steht mir noch ein Zuschuss
( ALG II ) zu ?

LG Nahla

Verfasst: 22.02.2010 21:00
von Powerreptile
Du bekommst kein Geld vom Amt mehr.Du kannst Überbrückungsgeld beantragen,das musst Du aber zurückzahlen.

Verfasst: 23.02.2010 09:01
von Nahla
Na toll- mal sehen, was mein Vermieter dazu sagt. Das Überbrückungsgeld werd ich ja auch nicht sofort bekommen. Aber trotzdem danke für die Antwort.

LG Nahla

Verfasst: 23.02.2010 10:12
von DjTermi
Was wirst Du denn an Gehalt bekommen ?

Verfasst: 23.02.2010 12:59
von ayumi
Powerreptile hat geschrieben:Du bekommst kein Geld vom Amt mehr.Du kannst Überbrückungsgeld beantragen,das musst Du aber zurückzahlen.
Soviel ich weiss, stimmt das so nicht. Wenn sie im Februar Anfängt und das erste Gehalt erst im April bekommt, steht ihr im März noch Hartz IV in vollem Umfang zu. Nennt sich Zuflussprinzip. Im März bekommt sie ja noch kein Geld vom AG.

Verfasst: 23.02.2010 15:21
von DjTermi
Richtig, und wenn Sie dann zu wenig bekommt, ist es möglich das sie weiterhin ergenzend ALG II bekommt. Daher meine Frage was Du denn bekommst :)

Re: Ein Monat kein Geld bei Arbeitsaufnahme ???

Verfasst: 23.02.2010 16:07
von nonsens
Nahla hat geschrieben:...

Leistung (ALG II ) vom Amt habe ich für Februar erhalten - Gehalt von Tz bekomme ich erst (logisch) Anfang April.

...
LG Nahla
Da ist doch die Aussage. Wenn sie also erst im April Lohn bekommt, muss das Amt ihr den März zahlen. Ohne Wenn und Aber. Einfach einstellen geht nicht. Also sollte am 28.02./01.03. die Märzzahlung auf dem Konto sein.

Wenn das Amt wider Erwarten keine Zahlung vornimmt, dann hin da!

Vorausgesetzt, Du hast dort alle Unterlagen abgegeben, wo dann auch ersichtlich ist, ab wann du anfängst und wann die erste Zahlung zu erwarten ist. Wenn die keine Unterlagen haben, dann können sie die Zahlungen bis zur Klärung einbehalten.

Verfasst: 23.02.2010 17:31
von Nahla
Hallo Ihr Lieben -

Da fällt mir ein Stein vom Herzen - Blöd ist halt, dass im Feb. meine Bewilligung abgelaufen war - habe aber Anfang Feb. den Weiterbewill. - Antrag abgegeben. Neuer Bewilligungsbescheid hab ich aber noch nicht bekommen. Konnte da natürlich noch nichts von der Teilzeit angeben, da ich es ja noch nicht wusste.Meine neue Arbeitsstelle hat mich aber gestern nach Arbeitsbeginn angemeldet.

Mein Lohn / Gehalt = 825,00 Euro Netto ca. 652,00 Euro.
Meine Miete = 122,00 + 42,50 NK + 39,00 HK. - 1 - Personen - HH.

LG Nahla

ich

Verfasst: 23.02.2010 18:31
von babydoll123456
huhu... wenn du arbeitest und dein gehalt bekommst und von der arge weg bist. beantrage bei deinem kleinen lohn wohngeld !!!!

Verfasst: 23.02.2010 19:18
von Nahla
Da bin ich mir nicht wirklich im Klaren, ob ich vom Amt weg bin. Dieser Teiljob wurde mir von der ARGE als " Arbeitsangelegenheit " vorgeschlagen. Was immer das bedeutet. Der Arbeitsgeber ist ein e.V. - hatte da schon mal einen 1 Euro - Job. Die wollten mich auch wieder nehmen - mußten aber erst irgend welche Maßnahmen genehmigt bekommen. Also nehm ich an, dass die Maßnahme übers Amt läuft.

LG Nahla

Verfasst: 23.02.2010 23:55
von Melinde
Hallo Nahla

Arbeitsangelegenheit angeboten oder stand in dem Wisch:

"Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)
gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Sehr geehrte Frau Nahla,
im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:

Bezeichnung der Tätigkeit:
Beschreibung / Anforderungen:
Tätigkeitsort(e):
Mehraufwandsentschädigung:
Zeitlicher Umfang:
Lage und Verteilung:
Dauer der Tätigkeit:
Maßnahmenummer:
Kurzbezeichnung der Maßnahme:
Träger der Maßnahme:....." ?

wenn ja, dann ist es ein 1-€-Job und hat nichts mit normaler Arbeit zu tun.

Schau nochmal in die Unterlagen.

Gruss

Verfasst: 24.02.2010 09:15
von ayumi
Ein 1€ Job ist das nicht. Eher so eine Maßnahme mit Entgeltvariante oder wie sich das nennt. Sie bekommt 852€ brutto, 625€ netto wenn ich das richtig gelesen habe.
Wenn man dann Miete + Regelsatz + Freibetrag rechnet, kommt glaube ich noch zusätzlich ALG II raus.

Verfasst: 24.02.2010 14:27
von Nahla
Hallo Ihr Lieben,
das ARGE - Schreiben lautet wie folgt :

Vermittlungsvorschlag

ich freue mich, Ihnen folgende Arbeitsgelegenheit vorschlagen zu können.
Arbeitsgeber: .......
Stellenangebot: Entgeld 071 / ......... Teestube
Arbeitsp./Berufsbez: Betreuer/ in
Referenznr.: 1000-.....
Maßnahme: 071/ ( Nr. wie oben bei Stellenang.)
Arbeitsort :
Arbeitszeit : Teilzeit - flexibel; 30 Std. pro Woche
Eintritstermin : 22.02.2010;befristet bis zum 21.08.2010
Lohn/Gehalt : 825,00
Arbeitsgeberkontakt : .....

Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Bemühungen mit. Füllen Sie ....
Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 01.03.2010.

Übrigens - als ich heut von Arbeit kam, war mein Bewilligungsschreiben im Briefkasten.
- Bewilligung vom 01.03. 2010 - 31.08.2010.
LG Nahla

Verfasst: 24.02.2010 16:46
von balou08
Hallo Nahla,
bei mir war es ähnlich,
Ich habe noch Fahrtkostenpauschale (Km-Geld) auf Antrag bekommen.
Eine fahrstrecke betrug allerdings 42 km. Ich glaube, es muß mindestens eine strecke 18 Km sein.
ALG II habe ich bis zum 1. Lohn bekommen.
Ich mußte dann den Monat ALG II dann zurückzahlen wo ich mein Lohn erhalten habe, dies fand ich ganz fair.
Wenn Du keine Pendelpauschale bekommst, kannst Du auf einem Formular, glaube EK, Deinen Aufwand für Deinen Job eintragen und vom Lohn noch abziehen. Ich denke da kommt weniger raus als bei Hartz 4

Gruß Balou

Verfasst: 26.02.2010 16:49
von Nahla
Hallo alle Miteinander,

danke erst mal, dass Ihr euch Zeit genommen habt,
meine Frage zu beantworten.
Leistung für März ist vom Amt gezahlt wurden, Antrag auf Ergänzendes ALGII
hab ich gestellt ( mal sehen, was raus kommt ).

Wollte Euch nur die Info mitteilen - wünsche Euch ein schönes WE

LG Nahla