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Kostgeld?

Verfasst: 14.06.2005 15:33
von sigma2005
hi..ich muss alg 2 beantragen und habe folgende frage:

da ich durch die arbeitslosigkeit wieder zu meiner mutter gezogen bin zahlte ich ihr bis jetzt monatlich 250 € kostgeld (miete,nebenkosten,verpflegung) da sie leider auch kein besonders hohes einkommen hat... natürlich stehe ich nicht mit im mietvertrag .. gibt es eine möglichkeit das kostgeld als miete mit anzugeben .. mein zuständiger bearbeiter sagte nein .. nur weiss ich nicht was ich dann machen soll.. danke im vorraus

ps : gibt es irgendwo eine kostenlose hotline die solche fragen evtl beantworten könnte

Verfasst: 16.06.2005 07:44
von Gast
es gibt eine hotline, de findest du unter www.arbeitsagentur.de, ist aber ne 0180 nummer :(

mach einen mietvertrag mit deiner mutter, dann muss das geld von amt getragen werden

Verfasst: 09.08.2007 23:32
von vaterarge
doch klar kannst du das mit angeben.

Ein Kollege von mir ist 26 und wohnt noch zuhause, er bekommt 345 Euro + 170 Euro Kostgeld /ist allerdings die höchstgrenze.


mfg

Verfasst: 09.08.2007 23:57
von Gast
Nach 25 Monaten schließe ich dann mal...