Kostgeld?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sigma2005
Beiträge: 1
Registriert: 14.06.2005 15:26

Kostgeld?

Beitrag von sigma2005 »

hi..ich muss alg 2 beantragen und habe folgende frage:

da ich durch die arbeitslosigkeit wieder zu meiner mutter gezogen bin zahlte ich ihr bis jetzt monatlich 250 € kostgeld (miete,nebenkosten,verpflegung) da sie leider auch kein besonders hohes einkommen hat... natürlich stehe ich nicht mit im mietvertrag .. gibt es eine möglichkeit das kostgeld als miete mit anzugeben .. mein zuständiger bearbeiter sagte nein .. nur weiss ich nicht was ich dann machen soll.. danke im vorraus

ps : gibt es irgendwo eine kostenlose hotline die solche fragen evtl beantworten könnte
Gast

Beitrag von Gast »

es gibt eine hotline, de findest du unter www.arbeitsagentur.de, ist aber ne 0180 nummer :(

mach einen mietvertrag mit deiner mutter, dann muss das geld von amt getragen werden
vaterarge
Beiträge: 26
Registriert: 09.08.2007 20:44

Beitrag von vaterarge »

doch klar kannst du das mit angeben.

Ein Kollege von mir ist 26 und wohnt noch zuhause, er bekommt 345 Euro + 170 Euro Kostgeld /ist allerdings die höchstgrenze.


mfg
Gast

Beitrag von Gast »

Nach 25 Monaten schließe ich dann mal...
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