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Widerspruch

Verfasst: 21.02.2010 20:45
von Knolli
hallo

habe eine frage...ab welchen zeitpunkt kann man eine untätigkeitdklage erheben wenn auf einen widerspruch keine reaktion kommt

lieben gruß
torsten

Verfasst: 21.02.2010 22:33
von DjTermi
Hallo,
hilfreich würde es sein wenn Du sagen würdest um was es genau geht.
Und wie lange es nun schon her ist mit dem Wiederspruch ?