hallo
habe eine frage...ab welchen zeitpunkt kann man eine untätigkeitdklage erheben wenn auf einen widerspruch keine reaktion kommt
lieben gruß
torsten
Widerspruch
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
hilfreich würde es sein wenn Du sagen würdest um was es genau geht.
Und wie lange es nun schon her ist mit dem Wiederspruch ?
hilfreich würde es sein wenn Du sagen würdest um was es genau geht.
Und wie lange es nun schon her ist mit dem Wiederspruch ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.