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Besuch von der Arge zu hause??

Verfasst: 19.02.2010 13:42
von lenka
Hallo,

weiß einer ob jemand von der Arge einen zu hause besuchen kann??

Ich habe heute meinen Antrag auf Alg II abgegeben und die sind stützig geworden, weil die Vermieterin meine Schwiegermutter ist.

Ich habe nix zu verbergen, aber dürfen die ohne Termin kommen bzw. kann ich denen die Tür einfach nicht aufmachen???

Verfasst: 19.02.2010 14:36
von DjTermi
Hallo,
klar können die kommen, ob Du diese rein lassen musst steht wo ganz anderes geschrieben. Wenn Du wie Du schreibst nichts zu verbergen hast, dann mach ein Termin aus, wenn diese überhaupt vor deiner Tür auftauchen würden.

Re: Besuch von der Arge zu hause??

Verfasst: 19.02.2010 15:34
von Corica
lenka hat geschrieben:Hallo,

weiß einer ob jemand von der Arge einen zu hause besuchen kann??

Ich habe heute meinen Antrag auf Alg II abgegeben und die sind stützig geworden, weil die Vermieterin meine Schwiegermutter ist.

Ich habe nix zu verbergen, aber dürfen die ohne Termin kommen bzw. kann ich denen die Tür einfach nicht aufmachen???
immer kommen lassen !
es glaubt keiner aber in der
ddr war es nicht schlimmer.
die brd hat sich früher über die
staaaasi metoden fürchterlich aufgeregt.
unser zoni kanzler macht das schon.
mfg dieter

Verfasst: 21.02.2010 17:41
von Ziggi
Hallo lenka,
zunächst mal Herzlich wilkommen hier. ;)

Die Arge kann dich bitten einen Sachverhalt bei dir Zuhause zu Klären, sofern ihr keine andere möglichkeit zur Klärung bleibt.

Du solltest einen Termin machen an dem dann der/die Aussendienstmitarbeiter/in bei dir vorbeischaut, das trägt ja auch dazu bei das Unklarheiten ausgeräumt werden. Ohne Termin würde ich jedoch auch niemandem einlass gewären, mit Termin hätte ich jedoch Zeugen ( Freunde) zugegen, die nötígenfalls auch aussagen wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Der Aussendienst kann den Sachverhalt Klären, jedoch nichtin deinen Räumen alles einsehen, dazu haben sie kein Recht. Sie dürfen sich doie Räume ansehen aber nicht in deine Schränke sehen!

Kommt ja auch auf den zu klärenden Sachverhalt an, wenn es nur darum geht das man sehen möchte ob die Wohnung wirklich diese grösse hat, dann könnten sie die Räume grob ansehen, bei fehlenden Haushaltsgegenständen( Bett, Schrank, Waschmaschiene) "Erstanschaffung" könmnen sie sich davon überzeugen das nicht vorhanden, wenn Warmwasser duch Stromund das wird nicht geglaubt, dann dürfen sie den Beuler bewundern. Und nicht vergessen, du hast Hausrecht, der Aussendienst darf nicht ohne deine einwilligung in irgendwelche Zimmer gehen, sie müssen Fragen!!!!!!!!!!!


Meistens sind die Damen und Herren in ordnung, jedoch manche " die aussnahme" meinen das sie in alle Schränke sehen können und sogar die Zahnbürsten zählen können, das dürfen sie nicht!

Bei einem Hausbesuch der abgesprochen ist würde ich darauf verweissen das der Grund ( schriftlicher auftrag) in kopie zu übergeben ist, am anfang des Hausbesuchs, damit weisst du genau was sie sehn dürfen und was nicht!

Gruß Ziggi

Schau dazu auch mal hier:
http://info.folkertjanke.de/sozialrecht ... hinnehmen/