Besuch von der Arge zu hause??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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lenka
Beiträge: 1
Registriert: 19.02.2010 13:37

Besuch von der Arge zu hause??

Beitrag von lenka »

Hallo,

weiß einer ob jemand von der Arge einen zu hause besuchen kann??

Ich habe heute meinen Antrag auf Alg II abgegeben und die sind stützig geworden, weil die Vermieterin meine Schwiegermutter ist.

Ich habe nix zu verbergen, aber dürfen die ohne Termin kommen bzw. kann ich denen die Tür einfach nicht aufmachen???
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
klar können die kommen, ob Du diese rein lassen musst steht wo ganz anderes geschrieben. Wenn Du wie Du schreibst nichts zu verbergen hast, dann mach ein Termin aus, wenn diese überhaupt vor deiner Tür auftauchen würden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Besuch von der Arge zu hause??

Beitrag von Corica »

lenka hat geschrieben:Hallo,

weiß einer ob jemand von der Arge einen zu hause besuchen kann??

Ich habe heute meinen Antrag auf Alg II abgegeben und die sind stützig geworden, weil die Vermieterin meine Schwiegermutter ist.

Ich habe nix zu verbergen, aber dürfen die ohne Termin kommen bzw. kann ich denen die Tür einfach nicht aufmachen???
immer kommen lassen !
es glaubt keiner aber in der
ddr war es nicht schlimmer.
die brd hat sich früher über die
staaaasi metoden fürchterlich aufgeregt.
unser zoni kanzler macht das schon.
mfg dieter
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo lenka,
zunächst mal Herzlich wilkommen hier. ;)

Die Arge kann dich bitten einen Sachverhalt bei dir Zuhause zu Klären, sofern ihr keine andere möglichkeit zur Klärung bleibt.

Du solltest einen Termin machen an dem dann der/die Aussendienstmitarbeiter/in bei dir vorbeischaut, das trägt ja auch dazu bei das Unklarheiten ausgeräumt werden. Ohne Termin würde ich jedoch auch niemandem einlass gewären, mit Termin hätte ich jedoch Zeugen ( Freunde) zugegen, die nötígenfalls auch aussagen wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Der Aussendienst kann den Sachverhalt Klären, jedoch nichtin deinen Räumen alles einsehen, dazu haben sie kein Recht. Sie dürfen sich doie Räume ansehen aber nicht in deine Schränke sehen!

Kommt ja auch auf den zu klärenden Sachverhalt an, wenn es nur darum geht das man sehen möchte ob die Wohnung wirklich diese grösse hat, dann könnten sie die Räume grob ansehen, bei fehlenden Haushaltsgegenständen( Bett, Schrank, Waschmaschiene) "Erstanschaffung" könmnen sie sich davon überzeugen das nicht vorhanden, wenn Warmwasser duch Stromund das wird nicht geglaubt, dann dürfen sie den Beuler bewundern. Und nicht vergessen, du hast Hausrecht, der Aussendienst darf nicht ohne deine einwilligung in irgendwelche Zimmer gehen, sie müssen Fragen!!!!!!!!!!!


Meistens sind die Damen und Herren in ordnung, jedoch manche " die aussnahme" meinen das sie in alle Schränke sehen können und sogar die Zahnbürsten zählen können, das dürfen sie nicht!

Bei einem Hausbesuch der abgesprochen ist würde ich darauf verweissen das der Grund ( schriftlicher auftrag) in kopie zu übergeben ist, am anfang des Hausbesuchs, damit weisst du genau was sie sehn dürfen und was nicht!

Gruß Ziggi

Schau dazu auch mal hier:
http://info.folkertjanke.de/sozialrecht ... hinnehmen/
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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