Hallo zusammen,
mittlerweile blicken wir überhaupt nicht mehr durch was uns zusteht und ob das alles so stimmt was uns das Amt sagt.
Unsere Situation sieht wie folgt aus:
Da ich in den letzten Jahren nicht auf 12 Monate Beschäftigung komme, muss ich ALG 2 beantragen. Meine Freundin, die schwanger ist, bezieht seit Dezember ALG 1. Seit dem 01.12.2009 beziehen wir gemeinsam eine Wohnung.
Mein letzter Arbeitsvertrag endete am 12.01.10 und daraufhin sind wir dann am 14.01. zur ARGE hier, damit ich ALG 2 beantragen konnte.
Erstes Gespräch lief dann wie folgt:
- alle Daten aufgenommen und Anträge bekommen.
- Termin zur Antragsabgabe bekommen
In diesem ersten Gespräch wurde die Aussage getroffen, das meine Freundin und ich
keine Bedarfsgemeinschaft bilden da wir:
1. Noch nicht länger als 1 Jahr zusammen wohnen und
2. wir kein gemeinsames Kind haben (dies ist ja noch unterwegs)
Wir würden dann ab der Geburt als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. So würde sie dann weiterhin ihr ALG 1 bekommen, was nicht auf mein ALG 2 angerechnet wird.
Soweit so gut, also habe ich meine Anträge ausgefüllt und bin zum nächsten Termin erschienen.
2tes Gespräch:
- Natürlich sind wir eine Bedarfsgemeinschaft, man wüsste nicht wie man so eine Aussage wie die obige treffen kann. Allerdings könnten wir natürlich angeben keine zu sein, bei einer Prüfung wäre dann dies nachzuweisen. Wenn wir allerdings eine BG gründen würden, besteht Anspruch auf zuschuss für Erstausstattung des Babys in pauschaler Höhe von 696,- €. Wenn man das nun hin und herrechnen würde, käme das ja auch auf das gleiche raus vom Geld und man würde das als ALG 1 & 2 Empfänger bewilligt bekommen.
Daraufhin haben wir dann also die BG angegeben und uns wurde ein Antrag für die Erstausstattung mitgegeben. Gleichzeitig gabs nen neuen Termin weil wir ja auch alle Dokumente meiner Freundin einreichen mussten.
- Da ich am 10.01. mein Gehalt für den Monat Dezember überwiesen bekommen habe, hätte ich für den Monat Januar keinen Anspruch auf ALG 2. Zum 10.02. habe ich nochmal Geld bekommen für die 12 Tage aus Januar + Urlaubsgeld...was auch den Satz überschreitet (habs aber nicht angegeben). Der Geldzufluss würde zählen sagte man uns.
Heisst das, das ich nun 6 Wochen arbeiten war, davon aber theoretisch 3 Monate mein Lebensunterhalt bestreiten muss?!? Das kann ja eigentlich nicht sein oder?
Nächster Termin also.
3tes gespräch
Alle Anträge abgegeben, wobei uns dann noch gesagt wurde das es gar nicht sicher ist das wir den zuschuss für die erstausstattung bekommen...das müsste man erst mal berechnen.
Bis heute ist nix gekommen ( 3 Wochen nach der endgültigen Antragstellung), da hab ich am Dienstag die Hotline angerufen und die Tante sagt mir das das letzte was sie im System sieht die Meldung ist das wir noch Dokumente nachreichen müssen. Also die Meldung vom 2ten gespräch...kein Eintrag das wir alles eingereicht haben. Wenn sich innerhalb einer Woche nix tut soll ich nochma anrufen. Ich warte also immernoch auf den ALG 2 Bescheid.
Soweit so gut, nun hat sich gestern bzw. heute eine neue Situation aufgetan. Ich soll einen Job anfangen, der nicht über ARGE vermittelt wurde sondern man ist privat an mich herangetreten. Wenn ich den Job nun annehme, verdiene ich Vollzeit ca. 750 € monatlich netto und meine Freundin bekommt ja ALG 1. Diesen Job habe ich vorraussichtlich nur 1 Monat, da er begrenzt ist.
Ab April bin ich wieder im Ausland tätig.
Wird dann die BG wieder aufgelöst?
Welche Aussage über die BG stimmt nun...sind wir eine oder keine?
Was passiert mit dem Zuschuss für Baby-Erstausstattung? Wird der trotzdem noch bewilligt, weil ich ja im Februar ALG 2 Empfänger bin/war?
Wenn ich nun 1 Monat den Job mache, kriege ich dann mitte märz wieder gesagt das ich kein ALG 2 für märz bekomme?
Kann doch nicht sein das ich von Januar - April dann nur 1 Monat ALG 2 bekomme obwohl ich eigentlich ja 2,5 Monate arbeitslos bin.
Ich weiss das ist verdammt viel was ich hier geschrieben hab, aber vielleicht kann mir ja wer die Fragen beantworten.
Vielen Dank im Vorraus.
Viele Fragen - kein Durchblick
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Luetze,
schau doch mal hier nach:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
PDF Downloaden und Lesen, evtl. Bestellen dort Steht eigentlich das wichtigste drinnen.
Gruß Ziggi
schau doch mal hier nach:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
PDF Downloaden und Lesen, evtl. Bestellen dort Steht eigentlich das wichtigste drinnen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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