krankenversicherung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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peter
Beiträge: 1
Registriert: 16.02.2010 18:06
Wohnort: pinneberg

krankenversicherung

Beitrag von peter »

Hallo

Meine Frage.

Bin vor einem halben Jahr mit meiner Freunin zusammengezogen.
Muß nun leider Hartz 4 beantragen.
Es geht mir in erster linie um meine Krankenversicherung.
Ich möchte meine Freundin da nicht mit hinein ziehen,
bzw keine Bedarfsgemeinschaft.
Wird das Amt die Kosten für Krankenversicherung dennoch übernehmen ?
Oder wird mann dann über den Partner mitversichert, wenn dieser genügend verdient ?

fg
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: krankenversicherung

Beitrag von Corica »

peter hat geschrieben:Hallo

Meine Frage.

Bin vor einem halben Jahr mit meiner Freunin zusammengezogen.
Muß nun leider Hartz 4 beantragen.
Es geht mir in erster linie um meine Krankenversicherung.
Ich möchte meine Freundin da nicht mit hinein ziehen,
bzw keine Bedarfsgemeinschaft.
Wird das Amt die Kosten für Krankenversicherung dennoch übernehmen ?
Oder wird mann dann über den Partner mitversichert, wenn dieser genügend verdient ?

fg
da ihr zusammen eine wohnung habt seid ihr
eine bedarfsgemeinschaft.
deine freundin muß für dich aufkommen.
krankenversichert bist du nicht über deine freundin.
das geht nicht.
so ist das in unserem land.
mfg dieter
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

@Corica
In welchen Land ist man denn mit sein Partner mit versichert ?

Hierzu:
1.Eine Möglichkeit (kostenfrei) ist die Familienversicherung zu verlängern. Grundsätzlich gibt es nämlich die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr, jedoch nur bei Schul- oder Berufsausbildung. Evtl. führt die bisherige Krankenkasse aus Kulanz unter Vorlage des Ausbildungsvertrages diese Versicherung weiter. Ein Anspruch besteht hierauf jedoch nicht und die Wahrscheinlichkeit ist leider auch nicht sehr hoch!

2.Verlängerung der kostenfreien Familienversicherung durch Schulbesuch/ Studium - Besuch eine Schule bis zum Beginn der Ausbildung. Dadurch kann unter Vorlage der Bescheinigung der Schule die Familienversicherung bis max. zum 25. Lebensjahr ohne Probleme verlängert werden.

3.Möglichkeit ist die kostenpflichtige Weiterversicherung, wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt beträgt der Beitrag mindestens ca. 145 EUR (inkl. der Pflegeversicherung). Ab dem 01.01.2009 kann hier evtl. auch das vorhandene Einkommen des in häuslicher Gemeinschaft lebendenden Lebenspartners (wie bei der Berechung der Sozialhilfe) sofern dieser nicht in einer gesetzlichen Versicherung versichert ist, angerechnet werden.

4.Eine Variante ist sehr einfach gesagt: Einen Job suchen! Sofern im Job über 400 EUR monatlich verdient wird besteht darüber eine Versicherungspflicht! Evtl. ist dies auch eine gute Möglichkeit sich auf die Ausbildung vorzubereiten


Hinweis: Die Variante "gar nicht versichert zu sein" oder wie erwähnt ein "Risiko" einzugehen ist seit dem 01.04.2007 nicht mehr legal möglich! Es besteht eine Verpflichtung zur Krankenversicherung ggf. auch eine beitragspflichtige Versicherung durchzuführen



@peter
Grundsätzlich gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Diese erhalten Arbeitslosengeld II, wenn ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren/euren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wenn aber zum Beispiel das Arbeitseinkommen des Partners den gesetzlich vorgegebenen Bedarf deckt, dann erhält der erwerbslose Antragssteller kein Arbeitslosengeld II.

Ich weiss ja nicht wie Hoch das Einkommen der Freundin ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
sweety258
Beiträge: 3
Registriert: 20.02.2010 23:54

Beitrag von sweety258 »

Ich bin vor kurzen auch mit meinen freund zusammen gezogen.. Beziehe leider Hartz4 und mein freund ist berufstätig.. Er möchte aber nicht von heute auf morgen komplett für mich aufkommen.. Wenn deine freundin das auch nicht möchte kann man sie auch nicht zwingen. Nur wenn du harzt4 beziehst müsst ihr auch getrennt wirtschaften. Wir haben vom amt 1jahr probejahr bekommen..

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

LG
sweety258
Beiträge: 3
Registriert: 20.02.2010 23:54

Beitrag von sweety258 »

Habe nochwas vergessen wenn du harzt 4 beziehst dann bist du automatisch Krankenversichert wenn du kein hartz 4 beziehst dann musst du dich irgendwie selber versichern.. Über deine freundin mitversichern lassen geht soweit ich das weiß nicht dazu müsstet ihr verheiratet sein.
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