Hallo DjTermi,
nun habe ich die Unterlagen eingesehenund bin erstaunt, die OK Wiesbaden hat seit mitte 2005( Heirat) kenntnis vom Zusammenleben und Bescheidet wie folgt:
Sehr geehrte Frau M.
auf Ihren Antrag vomxx.xx.xxxx werden unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichen und persöhnlichen Verhältnisse der nachfolgend aufgeführten Persohnen
Frau M. xx.02.1980
Herr M. xx.02.1974
Leistungen zur sicherung des Lebensunterhaltes nach den maßgebenden Bestimungen des 2. Kapitels des SGBII ab dem ____ bis zum ____, somit für die Dauer von _____ Monaten, bewilligt.
für den Monat 4/2009:
Frau M. xx.02.1980 508,68€
Herr M. xx.02.1974 0,00€
Summe 508,68€
so weiter bis Monat 3/2010
Die jeweilige ausgewiesene Leistungshöhe beinhaltet nicht Beiträge zur
Sozialversicherung. Der Auszahlbetrag beinhaltet Leistungen für Maßnahmen nach §16 SGBII(z.B. Fahrtkostenzuschuss, Mehraufwandsentschädigung), sofern Ihnen diese mit Gesondertem Bescheid gewährt wurden.
Welche monatliche Zahlung überwiesen wird, entnehmen Sie bitte beiliegenden Berechnungen.
Aufgrund einer Umstellung des EDV-Systems ergeht hinsichtlich des festzustellenden Individualanspruches der aus der Berechnung ersichtlichen Persohnen der Bedarfsgemeinschaft dieser Bescheid unter Hinweis auf § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGBIII in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Nr. !a SGBII vorläufig. Eine endgültige Festsetzung erfolgt von Amts wegen.
ich habe einen der vielen einfach mal abgetippt, sind prinzipiell alle gleich!
Gelten eigentlich alle ein halbes oder ein Jahr( seit anfang 2008 wegen einer Massnahme[Umschulung zur Bäckereifachverkäuferin als Maßnahme]),nun füge ich noch den Bedarfsberechnungsbogen an:
Berechnungen für den Monat April 2009
Leistungen nach den Bestimmungen des SGBII
Anlage zum Bescheid von 09.03.2009/ M. / 5002xxx.xxxxxx
Zeitraum 01.04.2009 bis 30.04.2009
Berechnumng der Kosten der Unterkunft (KdU)/ Verteilung dxer Kosten auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
K-f.Ring xx, 65xxx Wiesbaden ( 01.04.2009 bis 30.04.2009 = 30 Tage)
Grundmiete...............260,00€________Heizkosten..................74.00€
abz. Möblierung.............0,00€________abz. Warmwasser..........0,00€
abz. Energiepauschale...0,00€________abz. Kochfeuerung.........0,00€
Nebenkosten...............58,00€________abz. Beleuchtung...........0,00€
=NettoMietkosten.......318,00€________ = NettoHeizkosten......74,00€
abz. Kürzung wegen ________________abz. Kürzung wegen......6,63€
Unangemessenheit__________________Unangemessenheit
anerk. Mietkosten......318,00€_________anerk. Heizkosten.......67,37€
Mietkosten................318,00€_________Heizkosten..................67,37€
Für folgende Persohnen werden Miet-/Neben-/Heizkostenanteile abgezogen:
________Mietanteile_____Nebenkostenanteile______Heizkostenanteile
Herr M. 130,00€_________29,00€____________________33,69€
Bedarfsberechnung für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft i.S.d.§19 ff SGBII
Persohn Frau M.
Regelleistung 316,00€
Mietanteil 130,00€
Nebenkostenanteil 29,00€
Heizkostenanteil 33,68€
Summe Bedarf 508,68€
(Ermittlung und Feststellung des Einkommens- und Kindergelüberhanges
Ist kommplett mit 0,00€ deswegen spare ich mir die Tabelle)
Berechnung des Zahlbetrages der Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Persohn Frau M.
Anteil Bund 316,00€
Anteil Kommune 192,68€
Zahlbetrag 508,68€
Auszahlung auf das Konto Frau M. 642,18€
Hieraus ergibt sich das Fam. M. nach abzug der Miet und Heizkosten ( 318 + 74 = 392€) 508,68-392= 116,68€ (zuzüglich vorübergehend 133,50€ Januar 2007bis Januar 2010) zum Leben und so weiter zur Verfügung haben, ohne die Tafeln und ab und an mal 50-100€ zusatzverdienst von Herrn M. wären sie schon Verhungert.
Ich Persöhnlich denke das hier sehr wohl eine besondere Härte vorliegt auch wenn keine Kinder da sind, soll ich nun zu einem Überprüfungsantrag Raten oder was meinst Du DjTermi?
Was mir auch aufgefallen ist:
Nur für Frau M. wurde im Rahmen der Bescheide eine sogenannte Kundennummer zugewiesen Herr M. hat keine erhalten, kannst du das nachvollziehen? ich kann mir da keinen reim drauf machen.
Gruß Ziggi
PS.: werde mal einen Überprüfungsantrag aufsetzen und dich drüber schauen lassen, hoffe das geht. In diesem Fall bin auch ich mal wirklich etwas überfordert.
zumal du mir ja Gestern die Bestnote(laut Schweiz) gegeben hast