befristeter Zuschlag zum ALG II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Tierlieb1978
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befristeter Zuschlag zum ALG II

Beitrag von Tierlieb1978 »

Hallo! Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage bezüglich des Befristeten Zuschlag zum ALG II.

Bekomme ich diesen Zuschlag auch wenn ich schon einmal in der Vergangenheit ALG II bekomme habe?

Ich habe nach meiner ersten ALG2-Zeit ein Jahr lang gearbeitet und bin dann wieder arbeitslos geworden. Nun wird mir bis zum 15.05.10 (insgesamt für 6.Monate) Arbeitslosengeld 1 bezahlt. Ab dem 16.05.10 rutsche ich dann wieder ins AlG2 ab. Werde ich dann für 2 Jahre wieder einen Zuschlag bekommen? Und wie berechne ich diesen Höhe?

Derzeit bekomme ich 780 Euro monatlich ALG1.
ALG2 werde ich ca. 359 Euro + 242,40 Wohnung/Heizung , also insgesamt 601,40 bekommen. Die Differenz zwischen 780 Euro und 601,40 beträgt 178,60 Euro. 2/3 von 178,60 Euro entsprechen knapp 120,oo Euro. Werde ich also 601,40+ 120,oo Euro = 721,40 Euro ALG für ein Jahr lang bekommen? Im 2.Jahr dann 661,40 Euro?

LG André



***[22.02.2008] -
Nach dem Arbeitslosengeld I besteht ein Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Wie wird dieser Zuschlag ermittelt?

Arbeitslose, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I verbraucht haben und Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen, müssen erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Um den harten Übergang zumindest geringfügig zu dämpfen, ist im Sozialgesetzbuch II ein befristeter Zuschlag zum ALG II vorgesehen, den die zuständigen Behörden bei der Leistungsberechnung berücksichtigen müssen.

Ein Langzeitarbeitsloser kann in der Übergangszeit neben dem ALG-II-Regelsatz und seinen Unterkunftskosten einen Zuschlag von bis zu 160 Euro pro Monat beanspruchen. Partner erhalten bis zu 320 Euro pro Monat. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 60 Euro pro Monat. Nach einem Jahr halbieren sich diese Sätze. Nach zwei Jahren entfällt der Zuschlag komplett.

Die genaue Höhe des Zuschlags errechnet sich aus der Differenz zwischen ALG-II-Anspruch der Bedarfsgemeinschaft und dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld I zuzüglich eventuell erhaltenem Wohngeld. Zwei Drittel des verbleibenden Unterschiedsbetrags bekommt der ALG-II-Empfänger als Zuschlag.

Beispiel 1: Ein Arbeitsloser, der bislang im Monat 600 Euro Arbeitslosengeld I erhielt und nun monatlich 545 Euro ALG II bekommt (Regelsatz von 347 Euro zuzüglich 198 Euro für Miete und Heizkosten), hat Anspruch auf zwei Drittel der Differenz von 55 Euro. Das macht rund 37 Euro monatlich. Im zweiten Jahr erhält der Arbeitslose nur noch den halbierten Zuschlag in Höhe von rund 19 Euro.
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