hallo
durch das urteil am dienstag steht ja nun auch im raum das ab sofort sonderleistungen die nicht nur einmalig benötigt werden als antrag gestellt werden können...meine frage hierzu....dann wäre ja auch die empfehlung des deutschen vereins für mehrbedarf hinfällig, für einige dinge ( zb diabetis) wo wirklich ein mehrbedarf besteht zb wie bei mir mit bluthochdruck und viel zu hohem cholesterin in verbindung mit diabetis....
da diese dinge ja nicht wirklich im regelsatz enthalten sind.....normal müsste die empfehlung das man keinen mehrbedarf bekommt hinfällig sein oder sehe ich das jetzt falsch....
bei mir liegt die klage seid februar 2009 beim sozialgericht kassel die jetzt erst die befunde von meinen ärzten angefordert haben
lieben gruß
torsten
Wichtige Frage zum Urteil
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
auch hier gilt:
formlosen Antrag stellen, ob's was wird habe ich bzw. die anderen sicherlich auch zu wenig (wie auch) erfahrungen drin.
Gruß
auch hier gilt:
formlosen Antrag stellen, ob's was wird habe ich bzw. die anderen sicherlich auch zu wenig (wie auch) erfahrungen drin.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.