Schwanger und hartz4?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Gesperrt
chae
Beiträge: 8
Registriert: 10.02.2010 17:55

Schwanger und hartz4?

Beitrag von chae »

Hallo erstmal :-)

Alsooo ich komme aus Hamburg und bin seit dem 27. Januar von meinen Freund getrennt. Wohne zur zeit bei Bekannten, bin im 6 Monat schwanger und wollte nun gerne in meine eigene Wohnung ziehen.
Wollte mal fragen ob mir eine Wohnung zu steht und ich diese bei Amt einfach beantragen kann.

Bitte euch um hilfe habe von all dem keine ahnung

lieben Gruß Jacqueline
Nahla
Beiträge: 16
Registriert: 23.01.2010 16:51
Wohnort: Annaberg - Buchholz

Beitrag von Nahla »

Hallo chae, um dir eine Antwort zu geben, müsstest du mehr von dir erzählen. Wo hast du vor der Trennung gewohnt, wie alt bist du und von welchem Geld hast du die ganze Zeit gelebt und von welchem lebst du zur Zeit. lg Nahla
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo Jacqueline,

durch deine Schwangerschaft und mit Geburt des Kindes bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft, was ganz klar eine eigende Wohnung bedeutet.

Du solltest die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung für dich und dein Kind von der Arge genehmigen lassen, also auf zur ARGe.

Der Umgang und die gängige Praxis hier in NRW ist so

Such dir eine passende Wohnung, welche den Angemessenheitskriterien entspricht und lass dir vom Vermieter ein Wohnungsangebot geben, auf welchem die genaue Zusammensetzung des Mietpreises, Größe, Adresse und dein Name ersichtlich ist. Konkret mit diesem Angebot in der Hand beantragst du nun die Zustimmung zur Anmietung, gg.falls mit kurzer Begründung, erhältst du nun von der Arge schriftlich eine Zustimmung zur Anmietung - konkret bezogen auf das eingereicht Angebot. Nun kannst Du zum Vermieter gehen und den Mietvertrag unterzeichnen. Dieser geht dann per Kopie an die Arge...
Vergiss nicht, einen Antrag auf Übernahme der Kaution zu stellen. Ich nehme an, dass diese fällig wird und sodenn du das Geld dafür nicht auf der "hohen Kante" hast, kannst du die Kaution als Darlehen beantragen.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

Frage eines Unwissenden?
Was ist mit dem Erzeuger?
Ist der nicht in erster Linie dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig !
chae
Beiträge: 8
Registriert: 10.02.2010 17:55

Beitrag von chae »

Ich habe vorher mit meinen Freund in der Wohnung von ihm gewohnt, diese Wohnung habe ich ihm aber überlassen, da ich 1. da nicht wohnen möchte 2. Die Wohnung auf seinen Namen läuft und 3. finanziell von der Arge eh nicht übernommen werden würde.

Von ein klein Teil von ihm haben wir gelebt und von mein Kindergeld. Dies wird mir aber deit November letzten Jahres nicht gezahlt.

Bin seitdem 5.Feb. nicht mehr Familienversichert und musste mir bei bekannten geld leihen und meine versicherung weiter laufen lassen zu können. Bargeld besitze ich schon seit längerem nicht mehr und dalles was ich jetzt brauche wie Fahrgeld oder sowas leihe ich mir immer in der Hoffnung das ich endlich mein Antrag durch bekomme und ich von der Arge was erhalte.

habe mir jetzt unendlich viele Wohnungen angesehen, die frage ist nur ob einer von den Vermietern mich auch haben will. Habe meine Ansprüche die nicht sehr hoc waren schon sehr zurückgestellt aber funktioniert trotdem alles irgendwie nicht.

Lg Jacky
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Wie gross darf deine Wohnung denn sein und kosten ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

Verstehe das jetzt richtig so:

Du hast jetzt plötzlich keine Lust in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem Kindsvater zu leben und willst jetzt Deine eigene Wohnung haben? (und Staat soll das dann zahlen)?

Na toll, bin begeistert, sehr mutig von Dir !
Du so als junge Mutter mit einem Säugling ganz auf Dich allein gestellt, in einer eigenen Wohnung, ohne (praktische) Hilfe?.....
Wie soll das denn klappen?
Ich würde dir vorschlagen:
Zurück zum Kindsvater!
Oder in ein Haus (staatliche, kirchliche, kommunale Einrichtung) zu gehen, in dem junge Mütter mit ihren Kindern betreut wohnen können!

Ich glaube ich geh doch in den anderen Film! --kann ich noch umbuchen?
chae
Beiträge: 8
Registriert: 10.02.2010 17:55

Beitrag von chae »

Ich habe keine chance zurück zum kindesvater zu gehen denn er hat sich von mir getrennt, ohne das ich was davon gemerkt habe oder wusste.

Ich denke mal die Dame vom Amt hat ihn so viel Angst gemacht das er sich getrennt hat, denn sie kam mit dem Argument er solle mich doch heiraten da wir eh nicht bekommen würden weil er zu viel verdient hat, aber völlig verschuldet ist. So oder so hätte er nie für mich und das kind aufkommen können.

Habe noch nie Leistung vom Amt bezogen, also immer schön ruhig bevor man mit solchen anschuldigungen kommt.
chae
Beiträge: 8
Registriert: 10.02.2010 17:55

Beitrag von chae »

Bin sehr wohl in stande mein kind zu erziehen bin kein 14 jähriges mädchen das nicht weiss was sie tut...

Ausserdem arbeiten sie im Mutter kind heim auch darauf hin das man mit seinen Kind in eine eigene wohnung zieht, aber da merkt man es wieder...
Kluge sprüche und dann kam nichts...

und mit einem hast du recht solltest echt in ein anderen Film gehen...
chae
Beiträge: 8
Registriert: 10.02.2010 17:55

Beitrag von chae »

Es kommt immer drauf an welches Baujahr das Gebäude hat indem man einziehen will.

Nenne dir mal ein beispiel ist die wohnung im Jahre 1918-1919 erbaut
darf die Nettokaltmiete 429€ betragen.

Im Jahr von 1948-1960 nur: 332,40€

Und Neubauten ab 1994 dürfen 459€ betragen

Ausser es sind sozialwohnungen mit §5-Schein die dürfen maximal 60qm haben und maximal 2 Zimmer.

Eine 2 Zimmer Wohnung mit 60qm kostet hier ca. 340-420€ kalt
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

[[quote="chae"]Bin sehr wohl in stande mein kind zu erziehen bin kein 14 jähriges mädchen das nicht weiss was sie tut...

Ausserdem arbeiten sie im Mutter kind heim auch darauf hin das man mit seinen Kind in eine eigene wohnung zieht, aber da merkt man es wieder...
Kluge sprüche und dann kam nichts...

quote]

Da passt aber irgendwas nicht so richtig zusammen!
Zitat von Dir im ersten Beitrag:

Ich bitte euch um Hilfe, hab von allem keine Ahnung!

Und jetzt:
bin keine 14jährige mehr, die nicht weiss was sie tut!

Vielleicht doch etwas "Selbstüberschätzung"?

Na ja,

Mutter Kind Heim?
ja genau, Hast recht, die arbeiten darauf hin, dass man eines Tages selbstständig mit seinem Kind leben kann, wenn man das Gröbste hinter sich hat.....

Angst des Vaters?
Na die Schulden des Kindsvaters werden jetzt noch größer, weil das Kindergelder/ Unterhaltsgelder/bzw. die Alimente (nach dem du die Vorderung ans Amt abgetreten hast,)vom Amt nur vorgestrecKt werden und eines Tages vom Verdienst des Kindsvaters eingefordert werden!
Na ja er wirds schon sehen!

Der Staat kümmert sich um all seine Kinder! mal so und mal so!

Und hier noch was zum nachlesen:
http://www.kkf-oca.ch/cms/upload/pdfD/p ... imente.pdf

Habe den Film nach dieser Vorschau entgültig verlassen!

Viel Glück und Erfolg!
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

chae hat geschrieben:Ich habe keine chance zurück zum kindesvater zu gehen denn er hat sich von mir getrennt, ohne das ich was davon gemerkt habe oder wusste.

Ich denke mal die Dame vom Amt hat ihn so viel Angst gemacht das er sich getrennt hat, denn sie kam mit dem Argument er solle mich doch heiraten da wir eh nicht bekommen würden weil er zu viel verdient hat, aber völlig verschuldet ist. So oder so hätte er nie für mich und das kind aufkommen können.
be

Blöd, man du bist doch keine 14 mehr!
Wenn ihr verheiratet wäret, bliebe doch mehr von seinem Verdienst für euch (dann 3 Personen) übrig!
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

NX650 hat geschrieben:
Blöd, man du bist doch keine 14 mehr!
Wenn ihr verheiratet wäret, bliebe doch mehr von seinem Verdienst für euch (dann 3 Personen) übrig!
Klar bleibt mehr von seinem Verdienst, aber die Schulden sind trotzdem noch da.

Und im übrigen. Nur weil jemand noch nicht weiss, wie Hartz IV läuft bzw. wie man eine Wohnung anmietet, heisst das noch lange nicht, das sie ihr Kind nicht auch groß bekommt, ohne sich an den Kindsvater zu hängen.

@Jacqueline, lass Dir nichts einreden. Geh Deinen Weg. Ob mit oder ohne den Vater des Kindes. Du packst das schon. Schritt für Schritt. Eins nach dem anderen.
Und frag ruhig, wenn Du Hilfe brauchst. Die meisten helfen gerne, ohne immer die Keule zu schwingen.

LG
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

ayumi hat geschrieben:
NX650 hat geschrieben:
Blöd, man du bist doch keine 14 mehr!
Wenn ihr verheiratet wäret, bliebe doch mehr von seinem Verdienst für euch (dann 3 Personen) übrig!
Klar bleibt mehr von seinem Verdienst, aber die Schulden sind trotzdem noch da.

Und im übrigen. Nur weil jemand noch nicht weiss, wie Hartz IV läuft bzw. wie man eine Wohnung anmietet, heisst das noch lange nicht, das sie ihr Kind nicht auch groß bekommt, ohne sich an den Kindsvater zu hängen.

@Jacqueline, lass Dir nichts einreden. Geh Deinen Weg. Ob mit oder ohne den Vater des Kindes. Du packst das schon. Schritt für Schritt. Eins nach dem anderen.
Und frag ruhig, wenn Du Hilfe brauchst. Die meisten helfen gerne, ohne immer die Keule zu schwingen.

L G

Viele Wege führen nach Rom!
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Schade das ich sachen frage und versuche zu Helfen und diese ignoriert werden... Aber gut, so solls dann wohl sein...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
chae
Beiträge: 8
Registriert: 10.02.2010 17:55

Beitrag von chae »

Naja so oder steht klar das die beziehung nie wieder was werden wird, aber lieber man bricht mir das herz in der schwangerschaft.

wusste garnicht das man hartz4 studiert haben muss um ein kind zu erziehen, aber wenn es um das thema geht stoße ich nun mal an meine grenzen.

Naja habe nun mal nicht die Wahl mir das aussuchen zu können, aber so ist es nun einmal und dann muss ich da eben durch. Andere die ncht auf den Staat angewisen sind Leben auch von ihn...
Aber ich bin nun mal darauf angewiesen wollte auch meine glückliche familie, ein geregeltes leben, aber das habe ich nun einmal nicht bekommen.

Shit happens..

Wenn mein Kind erstmal da ist dann muss nun einmal alles Hand und Fuss haben, da habe ich keine andere Wahl.
Inzwischen ist es fadt ein Monat her als er sich von mir getrennt hat und ich habe immer noch keine Wohnung gefunden so viel Zeit bleibt mir auch nicht mehr... omg echt ätzend alles...
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

DjTermi hat geschrieben:Schade das ich sachen frage und versuche zu Helfen und diese ignoriert werden... Aber gut, so solls dann wohl sein...
Deine Frage nach Wohnungsgröße und Kosten hat sie doch beantwortet?
chae
Beiträge: 8
Registriert: 10.02.2010 17:55

Beitrag von chae »

djtermi ich habe auf deine frage wie groß die wohnung sein dart etc geantwortet...
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Ich habs übersehen bei der ganzen Diskussion... Wenn Du weisst was diese Wohnung Kosten darf ect. frage ich mich welche frage nun noch offen ist, da ich hier nur Disskusionen über die Erziehung und wie man alles besser machen kann/könnte Lese. Daher ich sonst denn Threand schliessen werde.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Ich vermute jetzt mal, es geht um U25? Vielleicht fragt sie deswegen, ob ihr eine eigene Wohnung zusteht?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Die Antwort habe ich bereits oben ja beantwortet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo chae,

zunächst mal Glückwunsch zum Nachwuchs und das du dazu Stehst. ;)

Wegen dem Antrag von H4, hast du den schon gestellt? habe das leider nicht erlesen können ob du Geldleistungen von der ARGE beantragt hast, wenn nein ab zum Amt!
Wie DJTermi schon geantwortet hatte, dir und deinem Kind steht eine eigene Wohnung zu, da du Obdachlos bist sollte dir sofort die genemigung erteilt werden sofern die Wohnung im Rahmen liegt.

Wegen der Geldleistungen Unterhalt solltest du einen "Antrag Vorschusszahlung nach § 42 SGB I" stellen, findest du hier: http://www.sozialticker.com/antraege
Du solltest, da du ja Schwanger bist, auch der ARGE mitteilen das du dringend Krankenversichert sein musst, somit der Antrag doch bitte sofort Beschieden werden muss.
Wegen der Dahrlehen in deinem Freundeskreis, sollte mit Zweckgebundenem Darlehensvertrag geliehen werden, somit kann es nicht als Bedarfsdeckend angesehen werden, Muster sind hier: http://hartz.info/beispielschreiben-f9/ ... t1790.html

Nun bleibt nur noch dir die Daumen zu drücken das deine ARGE sich nicht quer stellt, sollte das der fall sein, melde dich wieder.

Gruß und viel Glück Ziggi
PS.: Schau dir auch mal das Gesetz und das Frage und Antwortspiel der Regierung ( BMAS ) an:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
einfach downloaden und lesen, kannst es auch Kostenlos bestellen.
Zuletzt geändert von Ziggi am 24.02.2010 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

@ NX650,

schon wieder so neidig?
Hey, es gibt eben dinge zwischen himmel und erde die du nicht verstehst aber schau, nicht jeder ist wie ihr zuhause, nicht jeder kann das so, warum musst du dann noch Salz in die Wunde Streuen? finde ich schade.
NX, wir sind doch hier ein Forum wo wir uns gegenseitig Helfen wollen und nicht wie manche SB's aufeinander herumhacken.
Bitte versuche doch nicht immer auf den anderen herumzuhacken, ist schon schlimm genug das ein werdender Vater sich der Verantwortung entzieht doch was hat ein Kind davon wenn Eltern nur wegen dem Kind zusammenbleiben? Nix, rein gar und überhaupt nix, höchstens das es klein gehalten wird und sein Leben lang vorwürfe bekommt weil es auf der Welt ist. Finde ich persöhnlich als schlechtere lösung.
Und ich finde auch das gewisse Politiker weit mehr auf der Tasche der Steuerzahler liegen als ALG 2 empfänger.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

Ziggi hat geschrieben:@ NX650,
schon wieder so neidig?
Hey, es gibt eben dinge zwischen himmel und erde die du nicht verstehst aber schau, nicht jeder ist wie ihr zuhause, nicht jeder kann das so, warum musst du dann noch Salz in die Wunde Streuen? finde ich schade.
NX, wir sind doch hier ein Forum wo wir uns gegenseitig Helfen wollen und nicht wie manche SB's aufeinander herumhacken.
Bitte versuche doch nicht immer auf den anderen herumzuhacken, ist schon schlimm genug das ein werdender Vater sich der Verantwortung entzieht doch was hat ein Kind davon wenn Eltern nur wegen dem Kind zusammenbleiben? Nix, rein gar und überhaupt nix, höchstens das es klein gehalten wird und sein Leben lang vorwürfe bekommt weil es auf der Welt ist. Finde ich persöhnlich als schlechtere lösung.
Und ich finde auch das gewisse Politiker weit mehr auf der Tasche der Steuerzahler liegen als ALG 2 empfänger.
Antwort:
Nein liebe ziggi, neidisch in keinem Fall!
Auf die jungen, werdenden Mütter und Väter, die Kinder in die Welt setzen und sich trennen, "je nach gusto"- dadurch ihr persönliches Problem zu einem gesellschaftlichen machen und dann auf Kosten der Allgemeinheit auch gleich zwei statt einer Wohnung plus Nebenkosten beanspruchen,
um sich dann vom Amt steuern, überwachen, klein halten und bevormunden zu lassen? Nein Danke?

Da divergieren unser beider Intensionen!

Ich würde viel lieber die ganze "Misere" ändern.
Die Betroffenen gern mehr beraten, wie es ohne, oder raus aus Hartz Iv gehen könnte und nicht wie rein!!
---------------------------------------

Ich will mit meinen Beiträgen nur zeigen, dass es auch andere Denkweisen, als die hier vorherschenden, gibt!
Die die drin sind schimpfen und wollen raus aus Hartz IV,
Andere tun alles erdenkliche um in dieses System zu kommen, in dem sie hier Hilfe und Tips suchen und hier die richtige Anleitung bekommen!
Anregungen zu einer "Ohne Hartz Iv- Denkweise" werden als "Holzhammer oder Keule schwingen" bezeichnet, oder als Ausdruck von Neid deklariert, um den Redner in die Defensive zu bringen und "mundtot" zu machen!

"Und Kinder auf die Welt bringen, sich vom Partner trennen, um dann Hartz Iv und eine eigene Wohnung beantragen zu können, Alimentsforderungen an den Kindsvater, an das Amt abtreten müssen, ist für ein Kind auch nicht gerade schön!
---Na ja, das Alles möchte hier keiner hören!"--

(Habe ich mit diesem allgemein formulierten Satz etwa wieder einem persönlich auf die Füsse getreten!
Dann hat "Diese/r" aber ein persönliches Problem zu dem ich nichts kann!!)

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Ich möchte Dir auf keinem Fall hier Deine Bühne , zu der Du dieses Forum hier gemacht hast, nehmen!

So Liebe "Ziggi" --"Vorhang auf" -----Deine Bühne ist wieder frei!

Nimm Du Deine Rache an den Politikern"
----------------------

Hallo "DjTermi" diese Diskussion bitte beenden, schließen und Licht aus !
Danke!
Gesperrt