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Sonderleistungen nach gestrigen Urteil

Verfasst: 10.02.2010 10:31
von Knolli
Hallo

Nach dem gestrigen Urteil steht nun auch zur Debatte das Sonderleistungen ab sofort Beantragt werden können.

Meine Frage dazu...da der Sohn meiner Freundin ( 9 Jahre) seid letzten Jahr Oktober im Kreis Recklinghausen Wohnt,( wir im Kreis Nordhessen) er wollte selbst zum Vater....aber meine Freundin das gemeinsame Sorgerecht und etc hat...fahren wir alle 14 Tage zu Ihm, um das gemeinsame Wochenende zu verbringen.....bzw ihn über das Wochenende zu uns zu holen.

Gehören diese Fahrten nun zu den Leistungen die man ab sofort beantragen können?

Wäre lieb wenn jemand ein Tip geben könnte

LG
Torsten

Verfasst: 11.02.2010 19:34
von Flunk
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010
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BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze


Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.

Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.

"Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.

Grüße Flunk

Verfasst: 12.02.2010 00:01
von DjTermi
Da bin ich mal gespant wer das alles zahlen soll. MWST hoch ich sehe es schon kommen.

Verfasst: 12.02.2010 09:35
von Ralf Hagelstein
Warum nicht eine Vermögenssteuer und eine Finanztransaktionssteuer. Fordert der Sozialverband VdK. Gibt es in anderen Ländern auch. :wink:

Verfasst: 15.02.2010 10:22
von NX650
Autobahnmaut für alle!


Krankenkassen-Zusatzbeiträge bei Ausübung der Extremsportarten! wie Abfahrt-Skifahren, Snowborden, Scaten, Downhillbiken, Parkouring und und und!!

Verfasst: 15.02.2010 10:52
von Melinde
Hallo NX650

Dein Vorschlag hätte zur Folge das auch andere Risiken des Lebens mit Zusatzbeiträgen gekrönt würden.
Wer entscheidet welches Risiko selbstgewählt ist oder zwangsläufig eingegangen werden muss. Solidarische Versicherung trägt Risiken gemeinsam.

Gruss

Verfasst: 19.02.2010 12:43
von NX650
Melinde hat geschrieben:Hallo NX650

Dein Vorschlag hätte zur Folge das auch andere Risiken des Lebens mit Zusatzbeiträgen gekrönt würden.
Wer entscheidet welches Risiko selbstgewählt ist oder zwangsläufig eingegangen werden muss. Solidarische Versicherung trägt Risiken gemeinsam.

Gruss

Die solidarische Versicherung sollte den Geringverdienern gegenüber solidarisch sein und diese nicht überfordern!


Ich kann mir keinen Urlaub in Thailand (Impfung etc,) , oder z.B. Risikosportarten leisten, lebe also risikoarm, wie viele andere auch!!

Muss aber anteilig mit meinen Beiträgen die Risiken derer abdecken, die sich diese Aktivitäten leisten können!
Ist das gerecht!

Vom 3500 euro Nettoverdiener aus gesehen sicherlich!
Vom einer Familie mit einem Verdiener und einem Nettoverdienst gerade mal auf Hartz Iv Niveau gesehen sicherlich nicht!!! Denen tun schon die 10 euro PRAXISGEBÜHR, die kommende Zuzahlung und die GEZ sehr WEH!

Vielleicht sehe ich das alles falsch, weiß nicht! Bin kein "Wirtschaftsweiser"
Jedenfalls mal so nach meinen/m infos/Wissensstand mal so aus dem Bauch heraus einfach mal nachgedacht und geäußert! ;-/

Verfasst: 20.02.2010 01:57
von Melinde
Hallo NX650

So wie wir die Risiken der Extremsportler, Fernreisenden o.ä. mittragen (wenn auch ungern), so tragen wir auch das Risiko des Krebskranken, des unheilbar an einer noch wenig erforschten Krankheit leidenden und vieles mehr.

Gruss

Verfasst: 21.02.2010 22:46
von Ziggi
hallo @ All,

es gibt neues in Sachen BSG-Urteil, schaut mal hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harr ... sp?ID=1895

Gru0 Ziggi

Randbemerkung oder meine Persönliche Meinung dazu:
Jede Art von Neid und Missgunst ist in meinen Augen Verwerflich,
ich möchte gerne das jeder hier für mehr Gerechtigkeit und miteinander einsteht.
Wenn es nach mir ginge, hätte jeder genau so viel wie nötig um gescheit leben zu können,
wichtiger finde ich jedoch das jedem eigentlich Arbeit zusteht, es wäre schön wenn
jeder Arbeit und auskommen hätte.
Zu erreichen ist das in unserer Gesellschaft leider nicht unbedingt (zumindest nicht
solange einige wenige viel und viele nur wenig haben)
solange das
Sache ist werden wir keine Solidargemeinschaft sein, LEIDER.

Bitte Denkt mal nach, was es heißt eine Solidargemeinschaft zu sein.

Ziggi