Erwerbseinkommen immer unterschiedlich, ALG2 aber gleich

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sandhopser
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Erwerbseinkommen immer unterschiedlich, ALG2 aber gleich

Beitrag von sandhopser »

hallo
ich habe folgendes problemchen^^
ich habe im dezember 950€ euro bekommen (zeitarbeitsbranche)
nun bekomme ich aufgrund dieser 950 € für den zeitraum 03.2010 - 08. 2010
485€ Hartz 4 (eheähnliche LG + Kind 1 Jahr alt)

problem dabei ist, ich verdiene jeden monat anders, für januar zb bekomme ich nur knappe 750 €, mir fehlen ja dann runde 200 €.
müsste ich jetzt jeden monat aufs neue eine veränderungmitteilung einreichen? oder wird nach ablauf des berechnungszeitraumes eine rechnung aufgestellt woraus hervorgeht was zuviel/zuwenig gezahlt wurde?

in den vergangenen jahren wurde immer ein durchschnittslohn berechnet, ist nun anscheinend nicht mehr der fall(keine ahnung).
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo sandhopser,

du solltest deinen Bescheid genau durchlesen, eigentlich sollte dort irgendwo ( sofern du das mit dem Wechselnden Einkommen mitgeteilt hast) drinnen Stehen das du Jeden Monat deine Abrechnung/ ersatzweise deinen Kontoauszug( Geldeingang) vorlegen mußt und du einen Fingierten Lohn angerechnet Bekommst. Steht so auch im Gesetzt.

Also, sobald deine Abrechnung da ist, ab damit zur ARGE( Post/e-mail/Fax), dein SB muß dann jeden Monat eine Neuberechnung durchführen. Damit das nicht zu nachzahlungen deinerseits führt(überdeckung) wird dir absichtlich ein höherer lohn Berechnet als du bekommst, die Nachzahlung muss dann innerhalb kürzester Zeit (bis zu 2Wochen)erfolgen, die ARGE ist gehalten das du keine Unterdeckung hast, funktioniert nicht immer.


Gruß Ziggi
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sandhopser
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Beitrag von sandhopser »

ja das steht in diesem bescheid drin aber es ist jetzt schon über 1 jahr so und wir reichen immer den lohn jeden monat ein und wir wurden bis jetzt noch nie darüber informiert ob wir was wieder bekommen oder nachzahlen müssen !! das wundert uns jetzt ein wenig und was würdet ihr jetzt an unserer stelle machen ??
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo sandhopser,
ja das steht in diesem bescheid drin aber es ist jetzt schon über 1 jahr so und wir reichen immer den lohn jeden monat ein und wir wurden bis jetzt noch nie darüber informiert ob wir was wieder bekommen oder nachzahlen müssen !! das wundert uns jetzt ein wenig und was würdet ihr jetzt an unserer stelle machen ??
Überprüfungsantrag nach §44 SGB2 Stellen, Termin von etwa 4-6Wochen dazu und ab zur ARGE.
BEVOR ihr jedoch diesen Überprüfungsantrag Stellt, soltet ihr doch bitte jeden einzelnen Bescheid genau nachrechnen, ALSO:
Bedarf, X Erwachsene a € XXX,xx + X Kinder a € XXX + X Kinder a € XXX + Miete + Nebenkosten( ausser Warmwasser) + Heizkosten = BEDARF der BG
Einkommen ( vom Brutto jeder Person [800-100=700x20%] 140€ - [1200(mit Kind1500)x 10%=] 40 (70) ) Netto - 100€ -( 20% - 10%des Brutto)= Bereinigtes Erwerbseinkommen
Kindergeld ist Einkommen von dem normalerweise keine Abzüge zu machen sind.

Beispiel: 2 Erwachsene 1 Kind von 12 Jahren mit 570€ Miete und 1066€ Netto ( 1368€Brutto) 65€ Heizung

2x323€+215€+(570€-ca17€ Warmwasser)553€+65€= 1479€ Bedarf
Einkommen> [(800-100)x20%= 140 (1368-800)x10%= 56,80 ]
1066€-100€-140€-56,80€= 769,20€ Anrechenbares Einkommen
165€ Kindergeld ANrechenbar

Bedarf 1479€ - 769€ - 165€ = 541€ Aufstockender bedarf

Bei einem Brutto von 900€ Wären es:
[(800-100)x20%= 140 (900-800)x10%= 10 ]somit 100+140+10 vom Nettolohn abzuziehen. Ihr könnt auch einen ALG2 Rechner verwenden:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php

ERST wenn ihr das durchgerechnet habt, könnt ihr sicherheit haben wieviel ihr etwa an Nachzahlung habt es kann aber auch sein das ihr zuviel an leistung hattet, sollte kein Problem sein da ihr ja auf die Leistung und die richtigkeit Vertraut habt.

Solltet ihr nun nicht wissen wie Schreiben, dann wendet euch an eine Beratungsstelle für SGB2 oder einen Anwalt (Beratungsschein).

Gruß Ziggi
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sandhopser
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Beitrag von sandhopser »

hatte heute Termin zwecks Klärung der Angelegenheit.

Warum unser hartz 4 nie monatlich neu berechnet wurde kann er sich auch nicht erklären er war regelrecht geschockt als er in die Akte guckte, sagte er.

Nun wurden mir 2 alternativen angeboten, entweder wir berechnen für die zukunft einen fiktiven lohn von 1000 € Brutto/ca.750 € Netto, und dann wird zum ende des Bewilligungsbescheiden geschaut ob eine Über/Unterzahlung stattgefunden hat.
Wobei es da eine 10% Regelung geben soll die besagt wenn ich bis zu 10% mehr monatlich verdienen sollte als die besagten 1000€ Brutto dann müsse ich nichts zurück erstatten.

Oder

Wir lassen jeden Monat neu berechnen.
Was ihm zufolge nach mehr Stress für beide seiten bedeuten würde, denn es würde angeblich 4 Wochen Bearbeitungszeit benötigen,
von der Abgabe meines jeweils aktuellen Lohnbescheides bis hin zum neuen Bewilligungsbescheid. Denn während dieser zeit steht ja schon die nächste Lohn und Hartz 4 Zahlung an.

Und für die vergangenen 2 Jahre (ab mai 08) muß er sich genauer mit der Akte befassen. und schauen wie die Verjährungsfristen sind (zwecks der Unter/Überzahlung) Aber erstmal versucht er das Jahr 2009 Aufzuarbeiten.

Fazit ist: ich soll mir bis Mai überlegen welche Variante ich wähle und dann einfach so ohne Anmeldung hinkommen, wenn man mich nicht durchlässt an der Anmeldung soll ich sagen es sei eine dringende Angelegeneit.

was soll man dazu sagen?! Naja es war immerhin schon 18:30 und 18:00 hatte er Feierabend.

Was meint ihr dazu kann man dem typen glauben was er da erzählte, was sollte ich tun?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo sandhopser,

das ist ein fauler SB, hatte auch so eine, ihr wurde per Gericht erklärt, das sie 3 Tage Zeit hat, nach meinem Abrechnungseingang den Bescheid neu zu berechnen, nicht 4 Wochen!

Denke das du darauf bestehen kannst, so wie ich seinerzeit, das der SB ein fiktives Gehalt ansetzt und du immer mit der Abrechnung ins Haus Fällst, geht meist auch per email( mit Lesebestätigung) dann nach etwa einer Woche nachberechnung und neuer Bescheid, Jeden Monat, das Gesetz besagt das ALG2 eine vorrausrechnung ist und bei Gehaltseingang eine Unterzahlung heisst nunmal sofortige neuberechnung um eine Unterdeckung zu vermeiden.
Kann dir nur raten darauf zu bestehen, der SB hat nicht das Recht die Gesetze zu Beugen.

Gruß Ziggi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
eine einfache E-Mail reicht im Umgang mit Behörden in der Regel nicht aus, wenn es um Fristwahrung und Leistungsansprüche geht. E-Mail ist nunmal kein anerkannter Schriftverkehr das wird immer wieder vergessen...

Es gibt zwar Sachbearbeiter (ich auch) die bekommen Mails und Antworten dann schriftlich. Aber verlassen, würde ich mich da nicht drauf :!:


Also, bitte, mach es Schriftlich mit evtl. Einschreiben oder persönlich mit Emfangsbestätigung, dies dazu... :!:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hast recht DjTermi,

schatten auf mein Haupt :oops: .

Gruß Ziggi[/i]
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Quark Ziggi,
war nur mal so eine generelle Information...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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sandhopser
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Beitrag von sandhopser »

also auf deutsch gesagt ich gehe schnellstmöglich wieder hin und verlange die monatliche neuberechnung des Hartz4?

und was passiert mit den letzten 2 jahren ,sprich seit mai 08? da muss ich dann wohl warten bis die mal ausn tee kommen wa?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo sandhopser
also auf deutsch gesagt ich gehe schnellstmöglich wieder hin und verlange die monatliche neuberechnung des Hartz4?
JA
und was passiert mit den letzten 2 jahren ,sprich seit mai 08 ? da muss ich dann wohl warten bis die mal ausn tee kommen wa?
Und für die vergangenen 2 Jahre (ab mai 08 ) muß er sich genauer mit der Akte befassen. und schauen wie die Verjährungsfristen sind (zwecks der Unter/Überzahlung) Aber erstmal versucht er das Jahr 2009 Aufzuarbeiten.
Verjährungsfrist?!? hatte da eigentlich an 4JAhre gedacht, weil das so im SGB10 Festgeschrieben ist, manchmal soar länger, aber das machen die nur wenn es zugunsten der Behörden ist.
Schau:
§ 44
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.

(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.
Gruß Ziggi
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sandhopser
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Beitrag von sandhopser »

okay vielen dank, wenns was neues gibt werde ich berichten!
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