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ALG 2 und Tagesgeldkonto

Verfasst: 07.02.2010 13:51
von maikstacker
Hallo ich wollte mich mal erkundigen ob ein Hartz 4 Empfänger ein Tagesgeldkonto haben darf.
Muss er diese Konto angeben?? Darf er die Jährlichen Zinsen behalten oder wird es als einkommen angerechnet.
Danke an alle.

Verfasst: 08.02.2010 02:25
von DjTermi
Hi,
es müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeldet werden, auch wenn es sich dabei um geringe Summen handeln.

Grundsätzlich werden alle Einkünfte auf das ALG II angerechnet, die eine so genannte Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr überschreiten. Melden muss man diese Beträge trotzdem, weil die Behörde prüfen will, ob nicht mehrere solcher Kleinbeträge die 50-Euro-Grenze überschreiten und dann doch vom ALG abgezogen werden müssen.


Gruß

Verfasst: 27.01.2011 11:06
von Ralif
Hallo! Werde voraussichtlich von März bis April arbeitlos sein, habe ein Tagesgeldkonto, werde allerdings direkt Hartz4 beantragen müssen (warte auf Studium) Wie viel wird man mir denn da von meinem Geld abziehen?

Verfasst: 27.01.2011 12:42
von DjTermi
Hallo,
bei dem allgemeinen Vermögen richtet sich die Höhe des Freibetrages nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Der Freibetrag für "Erspartes" beträgt 150 Euro pro Lebensjahr. Alles was drüber ist muss aus eigender Tasche bezahlt werden