Einbehalt von Leistung trotz laufendem Widerruf
Verfasst: 03.02.2010 18:38
Hallo - habe eine Frage
Meine Tochter hat am 19.01.2010 einen
- Teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheids/ Widerruf der Kosten der Unterkunft - von der ARGE zugesendet gekommen.
Ihr wird vorgeworfen, bewilligte Kosten der Unterkunft nicht zweckentsprechend verwendet zu haben. In diesem Schreiben wird ihr ebenfalls mitgeteilt, dass ab dem 01.02.2010 eine monatl. Rate von der laufenden Leistung einbehalten wird.
Gegen diese Anschuldigungen haben wir Widerspruch eingelegt, da meine Tochter nachweisen kann, die Miete gezahlt zu haben.
Am 01.02.2010 wurde trotdem die Rate von der Leistung abgezogen.
Meine Frage - Muß nicht erst der Widerspruch bearbeitet b.z.w. geprüft werden bevor es zu einem Leistungseinbehalt kommt. Da die ARGE im Monat Februar das zuviel gezahlte KG und UVS ebenfalls einbehalten hat (trotz Widerruf ), stellt diese Situation ein unzumutbaren Nachteil für meine Tochter dar. Gruß Nahla
Meine Tochter hat am 19.01.2010 einen
- Teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheids/ Widerruf der Kosten der Unterkunft - von der ARGE zugesendet gekommen.
Ihr wird vorgeworfen, bewilligte Kosten der Unterkunft nicht zweckentsprechend verwendet zu haben. In diesem Schreiben wird ihr ebenfalls mitgeteilt, dass ab dem 01.02.2010 eine monatl. Rate von der laufenden Leistung einbehalten wird.
Gegen diese Anschuldigungen haben wir Widerspruch eingelegt, da meine Tochter nachweisen kann, die Miete gezahlt zu haben.
Am 01.02.2010 wurde trotdem die Rate von der Leistung abgezogen.
Meine Frage - Muß nicht erst der Widerspruch bearbeitet b.z.w. geprüft werden bevor es zu einem Leistungseinbehalt kommt. Da die ARGE im Monat Februar das zuviel gezahlte KG und UVS ebenfalls einbehalten hat (trotz Widerruf ), stellt diese Situation ein unzumutbaren Nachteil für meine Tochter dar. Gruß Nahla