Hallo - habe eine Frage
Meine Tochter hat am 19.01.2010 einen
- Teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheids/ Widerruf der Kosten der Unterkunft - von der ARGE zugesendet gekommen.
Ihr wird vorgeworfen, bewilligte Kosten der Unterkunft nicht zweckentsprechend verwendet zu haben. In diesem Schreiben wird ihr ebenfalls mitgeteilt, dass ab dem 01.02.2010 eine monatl. Rate von der laufenden Leistung einbehalten wird.
Gegen diese Anschuldigungen haben wir Widerspruch eingelegt, da meine Tochter nachweisen kann, die Miete gezahlt zu haben.
Am 01.02.2010 wurde trotdem die Rate von der Leistung abgezogen.
Meine Frage - Muß nicht erst der Widerspruch bearbeitet b.z.w. geprüft werden bevor es zu einem Leistungseinbehalt kommt. Da die ARGE im Monat Februar das zuviel gezahlte KG und UVS ebenfalls einbehalten hat (trotz Widerruf ), stellt diese Situation ein unzumutbaren Nachteil für meine Tochter dar. Gruß Nahla
Einbehalt von Leistung trotz laufendem Widerruf
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Normalerweise schon!
Aber es dauert wenn man eine Änderung an die Auszahlungstelle/ Leistungsstelle schickt!
So änlich wie bei der Bank! wenn du da eine Überweisung in Auftrag gegeben hast und die am nächsten Tag widerrufen möchtest!!
Wenn eure Angaben korrekt sind, wird sich das schon regeln!
Einfach mal anrufen und nachfragen!!
Widerspruch persönlich abgeben und Erhalt quittieren lassen, oder per Einschreiben/Einwurfeinschreiben versenden!!
Aber es dauert wenn man eine Änderung an die Auszahlungstelle/ Leistungsstelle schickt!
So änlich wie bei der Bank! wenn du da eine Überweisung in Auftrag gegeben hast und die am nächsten Tag widerrufen möchtest!!
Wenn eure Angaben korrekt sind, wird sich das schon regeln!
Einfach mal anrufen und nachfragen!!
Widerspruch persönlich abgeben und Erhalt quittieren lassen, oder per Einschreiben/Einwurfeinschreiben versenden!!