Arge will uns nicht umziehen lassen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Killermietze
Beiträge: 1
Registriert: 02.02.2010 04:30
Wohnort: Bünde

Arge will uns nicht umziehen lassen

Beitrag von Killermietze »

Hallo bin neu hier und hoffe das mir jemand helfen kann !! Es geht um denn auzug von uns , ich bin jetzt 19 jahre alt und wurde mit 17 jahren schwanger daher das meine eltern keinen platz mehr hatten . Es wahr meine erste wohnung und die kosten und quadratmeterzahl wahren angemessen für 2 personen also für mich und meinen sohn , haben ihn dann mit 18 jahre zu welt gebracht daher das ich dann schon 18 wahr wo er geboren ist haben ich auch kurz vor der geburt die wohnungsbewilligung bekommen , so hatten mein sohn und ich unsere eigene wohung mein freund ( der kindesvater) wahr zu der zeit noch 17 hatte aber sehr viel zeit bei uns verbracht jetzt wurde er ca.3 monaten 18 jahre alt das jugendamt musste nen zettel ausstellen das er einziehen konnte wegen dem U25 gesetz naja auf jeden fall hatte die arge geprüft ob er einziehen darf und er durfte !!Dann is er eingezogen und wir mussten alle anträge machen usw. nur dann schrieben sie uns das uns aber keine grössere wohung zustehen würde . Aber unsere wohung is nur für 2 personen wir haben auch nur 2 zimmer wir schlafen jetzt schon im wohnzimmer damit unser sohn der jetzt diese woche samstag ein jahr alt würd sein eigenes zimmer hat !! nur wir brauchen endlich eine andere raumaufteilung mit 3 zimmern !! Uns müsste doch dann eine grössere wohung zustehen oder? Die meinten weil mein sohn noch so klein währe , aber mein sohn zählt doch auch als person in unserer bedarfsgemeinschaft !! Und die haben das gleich von anfang an geschrieben obwohl wir nicht ma nen antrag gestellt haben auf eine grössere wohung also habe ich auhc keine ablehnung bekommen !! währe lieb wenn ihr mir eine antwort oder tipps geben könnt LG :!:
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Killermietze,
du und dein Freund sollten zum Jugendamt gehen und euch von diesem die notwendigkeit einer Grösseren Wohnnung besatätigen lassen.
Mit Drein Persohnen stehen euch auch nach §22 SGB 22 eine Wohnung mit 3 Zimmern und bis zu ca. 75mq zu.
Zur not müsst ihr bis zum SG gehen, also Antrag ( Schriftlich) evtl. Wiederspruch und Klage!

Viel Glück Ziggi

Ach bevor ich es Vergesse ihr solltet euch zu erst einmal die Wohnungsgrössen und Kosten über Tacheles.de runterziehen:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
ich hoffe das euere Stadt dabei ist.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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