Wohngeldnachzahlung verrechenbar mit Unterkunftskosten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Namaste
Beiträge: 4
Registriert: 03.10.2009 16:29

Wohngeldnachzahlung verrechenbar mit Unterkunftskosten?

Beitrag von Namaste »

Hallo Ihr Lieben,

ich erhielt letztes Jahr eine nicht unerhebliche Wohngeldnachzahlung für meinen Sohn. Darauhin rief ich die Wohngeldstelle an und fragte nach, ob diese Geld mit Harz 4 verrechnet würde, bzw. ob ich dies als Einkünfte melden müsse, da ich Haz4 Empfängerin bin. Der Sacharbeiter verneinte dies, da es sich ja schließlich um Geld handele, welches mir zustünde und nein, ich müsse nichts melden.

Nun bin ich seit diesem Jahr glücklicherweise wieder halbtags in Lohn und Brot, habe jedoch aufgrund des geringen Verdienstes Wohngeldanspruch und erhalte bis mein Wohngeldantrag durchgegangen ist, übergangsweise weiterhin Unterkunftskosten. Diese würden so teilte man mir von Seiten des Landratsamtes mit, nach Erhalt des Wohngeldes mit dessen Nachzahlung verrechnet und ich hätte dann keinen Anspruch mehr auf Unterkunftskosten (Juhuuu, endlich raus aus der Nummer!).

Wäre also demzufolge die Nachzahlung aus 2009 mit den laufenden Unterhaltskosten zu verrechnen gewesen? Das Geld ist inzwischen ausgegeben... Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage ist? Muss ich die Nachzahlung meines Sohnes wieder zurückerstatten, weil ich währenddessen Unterkunftskosten erhalten habe?

Vielen Dank und liebe Grüße
Antworten