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Wohngeldnachzahlung verrechenbar mit Unterkunftskosten?

Verfasst: 27.01.2010 14:14
von Namaste
Hallo Ihr Lieben,

ich erhielt letztes Jahr eine nicht unerhebliche Wohngeldnachzahlung für meinen Sohn. Darauhin rief ich die Wohngeldstelle an und fragte nach, ob diese Geld mit Harz 4 verrechnet würde, bzw. ob ich dies als Einkünfte melden müsse, da ich Haz4 Empfängerin bin. Der Sacharbeiter verneinte dies, da es sich ja schließlich um Geld handele, welches mir zustünde und nein, ich müsse nichts melden.

Nun bin ich seit diesem Jahr glücklicherweise wieder halbtags in Lohn und Brot, habe jedoch aufgrund des geringen Verdienstes Wohngeldanspruch und erhalte bis mein Wohngeldantrag durchgegangen ist, übergangsweise weiterhin Unterkunftskosten. Diese würden so teilte man mir von Seiten des Landratsamtes mit, nach Erhalt des Wohngeldes mit dessen Nachzahlung verrechnet und ich hätte dann keinen Anspruch mehr auf Unterkunftskosten (Juhuuu, endlich raus aus der Nummer!).

Wäre also demzufolge die Nachzahlung aus 2009 mit den laufenden Unterhaltskosten zu verrechnen gewesen? Das Geld ist inzwischen ausgegeben... Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage ist? Muss ich die Nachzahlung meines Sohnes wieder zurückerstatten, weil ich währenddessen Unterkunftskosten erhalten habe?

Vielen Dank und liebe Grüße