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Umzug und ALG2
Verfasst: 27.01.2010 09:28
von Shan
Hallo, ich bin neu hier und hoffe das mir jemand weiter helfen kann.
Da ich psyschich krank bin (Borderline Störung, Angstzustände und Depressionen) und es nicht mehr aushalte alleine zu wohnen möchten meine Schwester und ich zusammenziehen.
Das Problem ist, dass wir beide ALG2 bekommen und ich keine Ahnung habe ob wir überhaupt zusammenziehen dürfen.
Ich habe zumindest gelesen das man nicht als WG gilt wenn man Verwand ist.
Da die ARGE mir schon öfters Schwierigkeiten gemacht hat und ich da häufig als total blöd hingestellt wurde möchte ich da nicht unvorbereitet auftauchen.
Ich hoffe wirklich das mir jemand helfen kann.
Verfasst: 27.01.2010 12:04
von Melinde
Hallo Shan
Nur wenn verwandte oder verschwägerte gemeinsam aus einem Topf wirtschaften sind sie eine Haushaltsgemeinschaft. Wird das trotzdem vermutet/unterstellt kann man dem schriftlich widersprechen.
Habt ihr getrennte Kasse, Einkäufe usw. ebenfalls jeder für sich seid ihr eine Wohngemeinschaft.
Hausbesuche sind in solchen Fällen ein beliebtes Instrument gemeinsames Wirtschaften nachzuweisen, darauf kann man sich aber vorbereiten weil unangekündigte Besuche muss keiner in seine Wohnung lassen.
Lass Dich nicht als blöd hinstellen, geh nicht alleine zum Amt. Hast Du einen Zeugen dabei ändert sich das Verhalten hinter dem Schreibtisch wie es sich für zivilisierte Menschen gehört.
Alles Gute
Gruss
Verfasst: 27.01.2010 12:50
von Shan
Hi Melinde,
Danke für die schnelle Antwort!
Ja das mit der Haushaltsgemeinschaft hat mir meine Schwester auch grade so erklärt.
Getrennt wollen wir sowiso alles halten, das würde also kein Problem geben.
Jetzt hätte ich aber noch eine andere Frage:
Da wir beide keine eigene Küche und Waschmaschiene haben, meine Schwester allerdings für ihre jetzige Wohnung Erstaustattung bekommen hat (ich allerdings nicht), würde die ARGE dann an mich Erstaustattung zahlen?
Verfasst: 27.01.2010 17:40
von Ziggi
Jetzt hätte ich aber noch eine andere Frage:
Da wir beide keine eigene Küche und Waschmaschiene haben, meine Schwester allerdings für ihre jetzige Wohnung Erstaustattung bekommen hat (ich allerdings nicht), würde die ARGE dann an mich Erstaustattung zahlen?
JA, aber nur das was wirklich Fehlt, also nicht 2 Waschmaschienen sondern eine per Haushalt.
Sollte dir ein Bett oder ein Schrank fehelen, dann ja, sobald es vorhanden ist, nein!
Gruß Ziggi
Verfasst: 28.01.2010 04:28
von Shan
Ok das war mir schon klar das wir nur eine Waschmaschiene haben dürfen

Aber danke für eure Hilfe!