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Ebay verkauf bei Hartz4?

Verfasst: 26.01.2010 23:22
von Taschenmaus
Hallo zusammen.

ich habe neulich bei mir ausgerümpelt und einige getragene Kleidung von mirin Ebay gesetzt. Jetzt stellt ssich die Frage ob ich das überhaupt darf oder nicht. Es laufen lediglich 3 Auktionen, danach wars das gewesen. Geht mir nur darum die Sachen loszuwerden. Ich habe schon viel gelesen aber mal heißt es man darf das dann wieder nicht, jetzt bin ich völlig unsicher. Im Januar kamen 40 Euro von einer Bekannten auf mein Konto der ich ein Kleiderpaket verkauft habe und mein Freund hat mir zum Geburtstag 20 Euro geschenkt und überwiesen. Was die jetzzigen Ebayverkäufe einbringen weiß ich nicht. Kann mir was gekürzt werden oder nicht?

Verfasst: 27.01.2010 00:39
von DjTermi
Hallo,
Du darfst private Gebrauchsgegenstände verkaufen. Allerdings nur bis zu der Grenze, die auch die Vermögensgrenze für Hartz 4 darstellt. Dieses sind je nach Alter mehrere Tausend EUROS..

Gruß

Verfasst: 27.01.2010 08:56
von murmel1982
sind das nicht einnahmen?

Verfasst: 27.01.2010 11:55
von Melinde
Hallo murmel1982

Das sind keine Einnahmen sondern Vermögensumwandlung.
Das was in sich in Deinem Besitz in Form von z.B. Kleidungsstücken befindet verwandelt sich in klingende Münze.

Gruss

Verfasst: 27.01.2010 12:17
von Powerreptile
Hallo

Bei mir wurde es als einkommen angerechnet und Hartz4 gekürzt.Zur zeit ist die Sache beim Anwalt.

mfg

Verfasst: 27.01.2010 12:24
von Melinde
Hallo Powerreptile

daumendrück das es für Dich erfolgreich endet.

Gruss

Verfasst: 27.01.2010 12:50
von Taschenmaus
danke für die Antworten... jetzt bin ich nur genau so schlau wie vorher... ich habe im Januar 60 Euro durch Kleiderverkauf und Geldgeschenk auf dem Konto. Im Feb kommen geschöätzte 30 euro dazu und dann is wieder alles normal. Kann mir da was passieren oder nicht?? hab schon muffe...man darf ja dazuverdienen ichglaube bei uns in BW sind es 130 euro im Monat, ich liege j a drunter also dürften die mir im Grunde ja nix oder?

Verfasst: 27.01.2010 12:59
von DjTermi
Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 € und maximal 9.750 €. Ich glaube da wirst Du lange nicht drüber kommen mit deinen Ebay Verkauf.

Veränderungsmitteilung: eBay-Verkauf und Zinsen angeben

Verfasst: 27.01.2010 17:03
von motorschiff
Hallo,

ich stelle mir die Frage auch gerade wieder.

Ich beziehe ALG2 seit Dezember, und bei der Abgabe des Antrags dazu bei der ARGE wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich jede Einnahme auf diesem Weg (im November hatte ich einige PC-Teile aus eigenem Besitz über eBay verkauft) bei der ARGE angeben muss, auch wenn's nur Kleinstbeträge sind. Bis 100 Euro sind wohl frei, darüber gibt's Abzüge vom ALG.
Ich lese aber immer wieder, dass solche Privatverkäufe eigener Sachen kein Einkommen sind, sondern eine Umwandlung von Vermögen (Sache -> Bargeld) stattfindet.

Im Dezember habe ich einen Drucker verkauft, den ich im November gewonnen habe. Einnahme (inkl. eBay-Gebühren u. Versandkosten) € 86. Dazu dürften noch die Zinsen f. Girokonto u. Bausparvertrag kommen (zus. knapp 80 Euro), die ich meines Wissens auch angeben muss.

Muss ich jetzt beides angeben? Wenn ja wie, und wie lange habe ich dazu Zeit?
Auf der Veränderungsmitteilung [BA ALG II - Veränderungsmitteilung - 04.2009 K], die ich mir runtergeladen habe, gibt es die beiden Punkte
- Änderung der Einkommensverhältnisse ab/seit ... und
- Änderung der Vermögensverhältnisse ab/seit
Was muss wo rein? Müssen die Anlagen EK/VM dazu? Müssen Belege mit eingereicht werden (Kontoauszug)?

So wie ich das sehe gibt es keine Möglichkeit, das zu differenzieren.

Ich wohne in Bayern. Gibt es Unterschiede in den Bundesländern, oder sogar bei den einzelnen ARGEn?
Ich habe heute schon nach einer Telefonnummer oder EMail-Adresse gesucht, wo man die ARGE direkt kontaktieren kann, um evtl. schon mal vorab formlos eine Änderung des Einkommens anzugeben, um nicht irgendeine Frist zu verpassen.
Gibt es diese Möglichkeit?

Danke, Michi.

Verfasst: 27.01.2010 18:03
von Ziggi
Hallo motorschiff,
hallo @ ALL,

eine ähnliche Fragestellung hatten wir endeLetztes Jahr, hier nochmal eine der Antworten von mir:
Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:

• Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
• Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)

sowie weitere für den hier behandelten Punkt nicht relevante Vermögenswerte.


Ihr findet es kommplett nochmal hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7365.html

WEGEN DEM DRUCKER:
motroschiff, du schreibst das du diesen Drucker gewonnwen hast, hierzu ist zu bemerken das Gewinne die während des Bezuges gewonnen wurden, EINKOMMEN sind:!:

Sobald eine sache oder Geld( nicht gering= unter 50€) gewonnen oder geschenkt ist/wird handelt es sich um Einkommen, man kann bei Kleinbeträgen einen Antrag stellen Siehe hier: http://www.sozialticker.com/antrege/neze.pdf
Zweckbestimmte einnahme, keine Anrechnung bei Einkommen.
Geschenke ? kommt auf den Betrag und den Zweckan, Gewinn0 normalimmer einnahme.

Gruß Ziggi

Verfasst: 27.01.2010 18:37
von motorschiff
WEGEN DEM DRUCKER:
..., hierzu ist zu bemerken das Gewinne die während des Bezuges gewonnen wurden, EINKOMMEN sind:!:
Das ist mir bekannt. Darum habe ich ja geschrieben, dass ich den Drucker schon seit November habe. ALG2 erst seit Dezember, also Vermögen.

Verfasst: 27.01.2010 20:13
von Ziggi
Das ist mir bekannt. Darum habe ich ja geschrieben, dass ich den Drucker schon seit November habe. ALG2 erst seit Dezember, also Vermögen.
Ich wollte das nur Verdeutlichen, bei dir ist es noch Vermögen,
jemand anderes hat evtl. einen jetzt Gewinn, unter Hartz4, dann ist es eben nicht so.

OK? ;)


Gruß Ziggi

Verfasst: 27.01.2010 22:59
von motorschiff
Kennst du auch Antworten zu meinen Fragen, was die Frist angeht, innerhalb der man diese Änderungen angeben muss, und über das wie und wo und was etc.?
Oder jemand anders vielleicht?

Re: Veränderungsmitteilung: eBay-Verkauf und Zinsen angeben

Verfasst: 27.01.2010 23:49
von DjTermi
Ich wohne in Bayern. Gibt es Unterschiede in den Bundesländern, oder sogar bei den einzelnen ARGEn?
Ich habe heute schon nach einer Telefonnummer oder EMail-Adresse gesucht, wo man die ARGE direkt kontaktieren kann, um evtl. schon mal vorab formlos eine Änderung des Einkommens anzugeben, um nicht irgendeine Frist zu verpassen.
Gibt es diese Möglichkeit?

Danke, Michi.
Das Arbeitslosengeld II (kurz „Alg II“, umgangssprachlich „Hartz IV“) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für ALLE erwerbsfähige Hilfebedürftige gleich.

PS:
unverzüglich wenns eintritt

Verfasst: 28.01.2010 10:36
von Taschenmaus
mmmh jetzt wurd mir sehr geholfen... allerdings hab ich beim amt ned angegeben das ich was verkaufe. das ist das erste mal in den 2 jahren wo ich ALG2 beziehe. Mein Freund macht das auch hin und wieder, wenn er grad was ausrangiert hat und sein PAP hat noch nie was gesagt. Was mich interessiert, könnte man nicht theoretisch wenn man was gewonnen oder geschenktbekommen hat und das grad ned das idealste ist das auch verkaufen bei z.b. ebay? Ich hab das ned vor, bin bettelarm und extrem Sparsam, bringe meinem Freund grad auch das sparen bei ;-) Woher will das amt denn eigentlich wissen ob die sachen gekauft oder einem selbst gehören??

Verfasst: 28.01.2010 11:17
von DjTermi
Woher will das amt denn eigentlich wissen ob die sachen gekauft oder einem selbst gehören??
Von Dir :?:

Verfasst: 28.01.2010 11:22
von Taschenmaus
nein nicht von mir, wenn ich was verkaufe dann nur gebrauchte sachen die ich irgendwann mal höchstpersönlich gekauft und getragen habe. Ich meine allgemein, ob man nicht auch was billig kaufen kann und dann wieder teuer im ebay verkaufen. Nur aus neugier, ich könnt mir vorstellen das das viele so handhaben...mein Freund hat mal ein Spiel gekauft, und dann nach einmaligem einlegen und spielen gemerkt das es doch ned seins ist und das dann verkauft...er hats ja selbst benutzt somit ist es ja nicht mehr als neu anzusehen, ich meinte wie gesagt allgemein.

Verfasst: 28.01.2010 13:07
von ayumi
Taschenmaus hat geschrieben: Ich meine allgemein, ob man nicht auch was billig kaufen kann und dann wieder teuer im ebay verkaufen.
Dazu gibt es bestimmte Auslegungen. Jeder kann etwas kaufen und dann wieder verkaufen. Allerdings kommt es wohl drauf an, wieviel das ist. Und dann gibt es auch bei größeren Mengen irgendwelche Fristen. Wenn man etwas in großen Mengen in kurzer Zeit kauft und wieder verkauft, gilt das irgendwie als Handeln und wird gewerblich. Nagel mich aber nicht drauf fest. Das ist nur das, was ich irgendwie davon im Kopf behalten habe.

Also ich denke mal, wenn ich mir ein Spiel oder ähnliches für 5€ kaufe und verkaufe es für 7€ weiter, weil es mir nicht gefällt, ist das sicher in Ordnung. Kaufe ich jetzt aber zehn gleiche Spiele für den Preis und verkaufe sie 3 Tage später teurer weiter, wird das ein SB sicher ein wenig anders sehen.

Verfasst: 20.02.2010 11:56
von benniiiii
also ich hatte auch mal ärger mit der ARGE wegen ebay.Das wurde bei mir als einkommen im monat angerechnet.