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ein € job

Verfasst: 26.01.2010 21:45
von Corica
ist ein 1€ job zumutbar bei demenzkranken ?
meine bkannte ist von beruf verwaltungsangestelte.
mfg dieter

Re: ein € job

Verfasst: 26.01.2010 23:00
von Ziggi
Hallo Dieter,
ist ein 1€ job zumutbar bei demenzkranken ?
meine bkannte ist von beruf verwaltungsangestelte.
mfg dieter
soweit ich weis,greift da der §121 SGB3
§ 121 Zumutbare Beschäftigungen
(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen
schau hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html
da auf SGB3 verwiesen wird, in sachen Vermittlung und zumutbarkeit, sollte der greifen.

Gruß Ziggi

Verfasst: 27.01.2010 00:41
von DjTermi
Die Frage ist doch, ist Sie überhaupt Vermittlungsfähig ?

Verfasst: 27.01.2010 08:23
von kettelmaus
Hi

Also so wie ich es verstehe soll der Bekannte bei Demenzkranken den 1€ Job tätigen,wenn ich richtig liege kann ich nur dazu sagen das es so ist das egal aus welcher Branche du kommst dieser Job zumutbar ist! Habe selber ein halbes Jahr in einem Altenheim für Demenzkranke als 1€ Jobber gearbeitet,und weiss heute das ich meine Mutter niemals in ein Heim geben würde :evil:
Der Bekannte muss nur vor Antritt sagen was er sehen kann und was nicht,man nimmt schon Rücksicht auf uns :roll:

Verfasst: 27.01.2010 08:24
von kettelmaus
Sorry ich meinte natürlich die Bekannte :oops:

Verfasst: 27.01.2010 12:22
von Melinde
Hallo Dieter

Darauf achten das Deine Bekannte nur Tätigkeiten verrichtet bei denen Zusätzlichkeit gegeben ist. Also das was das Heim nicht als Dienstleistung vom Kostenträger bezahlt bekommt.
z.B. vorlesen, öfter spazieren gehen als üblich.
Täglich protokollieren was sie gemacht hat, das vom Personal unterschreiben lassen. Kann ja sagen sie braucht diese Tagesberichtsnotizen als Nachweis für irgendwas. Besonders günstig wegen der Nachweisbarkeit ist es wenn sie im heimeigenen Dokumentationssystem eigenhändig Eintragungen macht.
Tauchen am Ende Tätigkeiten auf die zum normalen Geschäft des Heimes gehören (vertraglich vereinbarte Dienstleistungen zwischen Bewohner, Heim, Kostenträger) ist keine Zusätzlichkeit, Entlohnung nach Tarif kann eingeklagt werden. Auch rückwirkend.
Mal abgesehen davon das der Einsatz von 1-€-Jobbern zur Vernichtung weiterer Arbeitsplätze im Pflegebereich eingesetzt wird (und es wird noch schlimmer kommen) ist es eine Tätigkeit die wirklich nicht für jeden Menschen zumutbar ist.
Ich denke da auch an die zu betreuenden Menschen. Was hat ein hilfloser verwirrter davon wenn er/sie nicht die menschliche Wärme desjenigen spürt der sich um ihn kümmert. (oft kann Kommunikation am besten nur noch auf dieser Ebene erfolgen)
Der Umgang mit Menschen die sich oft recht seltsam verhalten ist nicht einfach, da muss man schauen ob man das wirklich kann und will. Sich darauf einlassen kann allerdings auch für einen selber neue Erfahrungen bedeuten. Vielleicht entschließt sie sich eine passende Ausbildung zu machen.

Gruss

Verfasst: 27.01.2010 21:11
von rme
Hallo Dieter,

ich stimme Melinde voll zu!
Da ich Altenpfleger bin, weiss ich wovon ich Rede. Die Betreuung von Menschen die an einer Demenz leiden, verlangt eine Menge "Hintergrundwissen" von der Pflegekraft, oder in deinem Fall, von der Betreuungsperson ab. Wird deine Bekannte eigentlich in irgendeiner Form auf ihren Einsatz vorbereitet?

Mittlerweile bilden einige Träger so genannte "Betreuungsassistenten" aus. Die Ausbildung geht über 6 Monate und enthält Theorie- und Praxisstunden, in denen die Person auf ihr Aufgabe vorbereitet werden. Sie wird von den Argen und Jobcentern finanziert.

Wenn all das nicht stattfindet, würde ich Deiner Bekannten davon abraten.