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neue Wohnung???

Verfasst: 25.01.2010 14:03
von Mickey
Hallo :-)
Ich heiße Aline, wohne in Aachen, bin vereiratet und habe drei Kinder.
Mein Mann arbeitet als Automobilkaufmann in einem Autohaus und verdient leider nicht genug und bekommen deswegen noch unterstützend ALG2.
Nun zu meiner Frage :-)
Wir wohnen in einer 90qm Wohnung und haben eventuell Aussicht auf eine Größere, ruhigere und vor allem trockenere, ohne Schimmel besetzte Wohnung! Mit meiner Vermieterin haben wir deswegen schon seit 2 Jahren Streit, aber das Amt sieht das nicht als Grund an für einen Wohnungswechsel!
Ich bin zwar wieder Schwanger, aber das würde das Amt wahrscheinlich nicht schon zum Bedarf dazurechnen oder? Ich meine wegen der höreren Miete und der Größe der eventuell neuen Wohnung!?
Und wenn wir den Differenzbetrag selber zahlen würden, erlaubt uns das Amt das oder bekommen wir dann gar keine Unterstüzung mehr?
Wir haben schon ein paar mal versucht unseren Sachbearbeiter zu erreichen, aber immer ist der AB an und die Zentrale sagt immer wir haben eine Email an Ihren Sachbearbeiter geschickt. Und wir müssen dem Vermieter ja langsam mal bescheid sagen, dass wir die Wohnung nehmen oder halt nicht.....
Ach mann....
Vielen Dank schon mal fürs lesen und sorry das es so lang geworden ist!!!!
Lieben Gruß
Aline

Verfasst: 25.01.2010 15:40
von Ziggi
Hallo Aline,
das sollte dir Weiterhelfen:
"Angemessene Unterkunftskosten ab 01.01.2009
Auf der Grundlage des zuletzt gültigen Mietspiegels für die Stadt Aachen (Gültigkeit vom 01.10.2006 bis 30.09.2008) wurden Mieten - ohne Betriebskosten - von bis zu 5,25 /qm als angemessen im Sinne von § 29 SGB XII bzw. § 22 SGB II anerkannt. Nach Auswertung des vom FB 64 vorab zur Verfügung gestellten aktualisierten Mietspiegels für die Stadt Aachen mit Gültigkeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 wird dieser Betrag auf 5,30 /qm neu festgesetzt, sodass sich je nach Haushaltsgröße folgende neuen Höchstbeträge ergeben:
Zahl der Haushaltsmitglieder angemessene Wohnfläche Höchstmiete
Persohnen QuatratmeterWhg Miethöchstkrenze
1 45 qm 238,50 €
2 60 qm 318,00 €
3 75 qm 397,50 €
4 90 qm 477,00 €
5 105 qm 556,50 €
j.weitere Pers. +15 qm +79,50 €

Der Deutsche Mieterbund NRW hat inzwischen ebenfalls einen aktualisierten Betriebskostenspiegel (Daten 2006, Datenerfassung 2007) veröffentlicht, der ohne Kosten für Warmwasser und Heizung durchschnittliche Betriebskosten von 1,80 /qm (bislang 1,79 /qm) ausweist."
Quelle: Mailantwort von Marcell Raschke, GF ARGE Stadt AC vom 14.01.2009 (an KAB)
das sind die Wohnraum-Richtlinien Aachen, Quelle:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
weiter lies bitte diesen Threat:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7614.html
denke das hilft euch:

Sollten noch offene Fragen existstent sein, bitte Fragt, nur so wird alles angesprochen.

Gruß Ziggi

Verfasst: 26.01.2010 02:01
von Melinde
Hallo Aline

Ein Gang zum Arzt, der bescheinigt das die verschimmelte Wohnung eine Gefahr für die Gesundheit (besonders der Kinder sowie des Ungeborenen) bescheinigt und dringend einen Umzug empfiehlt könnte hilfreich sein.
Vermieter schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert habt ihr sicher schon. Diesen Schriftverkehr ebenfalls einsetzen um den Umzug genehmigt zu bekommen.

Gruss und Alles Gute

Verfasst: 26.01.2010 02:15
von DjTermi
Habt ihr kein Rechtsanwalt eingeschalten dies bezüglich? (Schimmel)