Seite 1 von 1

Hartz lV Betriebskostenabreschnung

Verfasst: 02.01.2006 15:54
von tomy2464
:lol: Hallo ihr alle

Vieleicht könt ihr mir weiter helfen mein Broplem ist die Betriebskostenabreschnung von 2004 .
Ich bin Hartz lV endfänger und Arbeite auf 165 € basis .
Ich habe meine Betriebskostenabreschnung von 2004 erhalten mit einem Guthaben von 400,00€ bekommen .
Das Arbeitzamt sagte mir das die 400,00€ zu mein Hartz lV gegengerechnet wird und dadurch abzüge bekomme .
Das guthaben ergab sich Kaltwasser den die Heizung habe ich selbst bezahlt den ich hatte Offenheizung so das ich Heitzen musste um Warm wasser zuhaben .
Nun Meine frage an euch alle ist das Amt berechtigt das Guthaben gegen mein Hartz lV gegen zureschnen was für mich einbusen bringen wird .

Ich hoffe ihr könt mir weiter helfen

Verfasst: 02.01.2006 20:01
von Gast
Warst Du im Jahre 2004 ALG I oder Arbeitslosenhilfe Empfänger ohne ergänzende Sozialhilfe, sollte es nicht angerechnet werden.
Hat bereits im letzten Jahr das Sozialamt die Miete bezahlt, steht denen das Geld zu.

Verfasst: 02.01.2006 20:08
von Melinde
Hallo tomy2464
Bei den Kosten der Unterkunft ist nicht nur die Warmmiete
sondern auch die Heizkosten einbezogen.
D.h. pro qm Deiner Wohnung wären das 1,00 €.
Wenn Du Ofenheizung hast und die Brennstoffe
selber gekauft hast lege alle Rechnungen beim
Amt vor als Heizkosten.
Die Kosten für Warmwasser mußt Du selbst
bezahlen. Wenn das Wasser durch die Heizanlage
erwärmt wird sind dafür 18 % der Heizkosten
aus dem Regelsatz zu zahlen.
Viel Erfolg und Alles Gute
Gruß