Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Vieleicht könt ihr mir weiter helfen mein Broplem ist die Betriebskostenabreschnung von 2004 .
Ich bin Hartz lV endfänger und Arbeite auf 165 € basis .
Ich habe meine Betriebskostenabreschnung von 2004 erhalten mit einem Guthaben von 400,00€ bekommen .
Das Arbeitzamt sagte mir das die 400,00€ zu mein Hartz lV gegengerechnet wird und dadurch abzüge bekomme .
Das guthaben ergab sich Kaltwasser den die Heizung habe ich selbst bezahlt den ich hatte Offenheizung so das ich Heitzen musste um Warm wasser zuhaben .
Nun Meine frage an euch alle ist das Amt berechtigt das Guthaben gegen mein Hartz lV gegen zureschnen was für mich einbusen bringen wird .
Warst Du im Jahre 2004 ALG I oder Arbeitslosenhilfe Empfänger ohne ergänzende Sozialhilfe, sollte es nicht angerechnet werden.
Hat bereits im letzten Jahr das Sozialamt die Miete bezahlt, steht denen das Geld zu.
Hallo tomy2464
Bei den Kosten der Unterkunft ist nicht nur die Warmmiete
sondern auch die Heizkosten einbezogen.
D.h. pro qm Deiner Wohnung wären das 1,00 €.
Wenn Du Ofenheizung hast und die Brennstoffe
selber gekauft hast lege alle Rechnungen beim
Amt vor als Heizkosten.
Die Kosten für Warmwasser mußt Du selbst
bezahlen. Wenn das Wasser durch die Heizanlage
erwärmt wird sind dafür 18 % der Heizkosten
aus dem Regelsatz zu zahlen.
Viel Erfolg und Alles Gute
Gruß