Hallo alle zusammen habe mal eine Frage an Euch .Habe am Freitag einen
neuen Harz 4 Bescheid bekommen da steht drinen das ich an der über zahlung des Kindergeldes dran schuld währe über die ARGE.Aber ich sehe nicht ein das zu zahlen und möchte in wiederspruch gehen da die ARGE das mit der kindergeld erhöhung schon im Dezember wuste und es trotzdemd nicht mit gerechnet hatte .Wer kann mir helfen.
Mandy28 :(
überzahlung wegen kindergeld ernhöhung
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Re: überzahlung wegen kindergeld ernhöhung
mandy28 hat geschrieben:Hallo alle zusammen habe mal eine Frage an Euch .Habe am Freitag einen
neuen Harz 4 Bescheid bekommen da steht drinen das ich an der über zahlung des Kindergeldes dran schuld währe über die ARGE.Aber ich sehe nicht ein das zu zahlen und möchte in wiederspruch gehen da die ARGE das mit der kindergeld erhöhung schon im Dezember wuste und es trotzdemd nicht mit gerechnet hatte .Wer kann mir helfen.
Mandy28
überzahlt ist überzahlt !
sie werden es sich wiederholen.
mfg dieter
Es wurde auch gestern in den Medien bekannt gegeben, das einige JobCenter es *versäumt* haben, bei der Berechnung drauf zu achten, das Kindergeld inkl. der Erhöhung abzuziehen.
Somit wird jedem einzelnen Empfänger im Februar Geld fehlen, da es von jedem zurückgefordert wird, den es betrifft.
Über die Schuldfrage möchte ich hier lieber nicht disskutieren, da das JobCenter über die Erhöhung im Bilde war und es somit selbst versäumt hat.
Trotzdem stehen jetzt unzählige Empfänger von ALGII in der Schuld - laut dem JobCenter.
Auch wenn ich kein ALGII beziehe....ich würde, wenn ich es täte, ganz frech in den Widerspruch gehen. Denn ich bin der Meinung, das hier nicht der Bürger selbst Schuld hat. Hier hat jemand anderes geschlafen.......
Somit wird jedem einzelnen Empfänger im Februar Geld fehlen, da es von jedem zurückgefordert wird, den es betrifft.
Über die Schuldfrage möchte ich hier lieber nicht disskutieren, da das JobCenter über die Erhöhung im Bilde war und es somit selbst versäumt hat.
Trotzdem stehen jetzt unzählige Empfänger von ALGII in der Schuld - laut dem JobCenter.
Auch wenn ich kein ALGII beziehe....ich würde, wenn ich es täte, ganz frech in den Widerspruch gehen. Denn ich bin der Meinung, das hier nicht der Bürger selbst Schuld hat. Hier hat jemand anderes geschlafen.......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Hallo mandy28,
schau mal in diesen Link, da wurde eigentlich alles wissenswerte daazu geschrieben!
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=18899
Ich hoffe das es dir Hilft.
Gruß Ziggi
schau mal in diesen Link, da wurde eigentlich alles wissenswerte daazu geschrieben!
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=18899
Ich hoffe das es dir Hilft.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Zitat ARD:
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Rückzahlung nicht zwingend
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios müssen Betroffene das zuviel erhaltene Geld nicht zwingend zurückzahlen. Im Sozialgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch seien entsprechende Formulierungen enthalten.
Laut Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger beruht die deutsche Rechtsordnung darauf, dass Bescheide, die vorliegen, Bestand haben sollten und der Bürger darauf vertrauen könne, dass sie nicht einfach zurückgenommen werden können. Ein entsprechender Vertrauensschutz sei im Sozialgesetzbuch 10 verankert. Zweitens verhindere eine Vorschrift zur Entreicherung im Bürgerlichen Gesetzbuch die einfache Rückforderung des Geldes (Zweites Buch, Paragraph 818, Absatz III).
Darin heißt es: "Die Verpflichtung zur Herausgabe des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist." Wer das Geld nicht mehr habe und darauf vertraut habe, dass es seins war, der müsse nicht zurückzahlen, so Kilger. Entsprechend verwies er für Empfänger von Rückzahlbescheiden auf die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Die Bundesagentur für Arbeit müsse dann jeden Einzelfall prüfen.