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Sonderbedarf Kur und ALG2

Verfasst: 20.01.2010 12:08
von Ziggi
Hallo ihr Lieben,

ich habe gerade eben per Post meine "Einberufung" zur Kur im Februar (02-23.02.2010) bekommen.

Dort wird gebeten das ich folgendes mitbringe:
Kleidung für 4-6 Wochen ( münzwäscher ist vorhanden)Badeanzug/Hose, Bademantel, Turnhose, Trainignsanzug, Turnschuhe, evtl. Laufschuhe, Hausschuhe, Festes Schuhwerk, Wetterschutzbekleidung, Wecker, ggf. Handstock usw.
So wie Hilfsmittel..........

Nun habe ich folgendes Problem, unter ALG 2 mit Krankheit kann ich mir das
Badeanzug/Hose, Bademantel, Turnhose, Trainignsanzug, Turnschuhe, evtl. Laufschuhe,
nicht aus dem Ärmel schütteln (ich besitze diese dinge einfach nicht), zumal ich ja auch meine Medizin selbst tragen muß (meine Schmerzmittel ist nicht Verschreibungsfähig). Ich denke das es sich im Bereich von etwa 100-150€ Beläuft.

Wie kann ich einen Antrag stellen, da ich dieses Geld nicht aufbringen kann? :?

Wäre um Hilfe wirklich Dankbar, mir fällt gerade dazu nichts ein aber die Zeit Drängt. sind nur noch 12Tage.

Fast Vergessen, kann ich die Fahrtkosten auch beim Amt beantragen? sofern die Kurklinik mir die Fahrkarte nicht zusenden möchte.
Ja, oder? denke als Dahrlehen müssten sie das Zahlen. :roll:


Gruß Ziggi

Verfasst: 20.01.2010 22:56
von DjTermi
Hallo Ziggi,
soweit ich und auch meine Kollegen die ich gefragt habe, gibt’s leider dafür kein Geld.
Frage doch bitte dein Sachbearbeiter dann nach ein Darlehens gemäß § 23 Abs.1 SGB II ..
Hätte Dir gerne was besseres gesagt, und wünsche Dir viel Erfolg bei der Kur.

LG

Verfasst: 20.01.2010 23:10
von Ziggi
Hallo DjTermi,

hatte schon gedacht das ich hierauf keine Antwort mehr bekomme.

DANKE, auch wenn ich nur ein Darlehn bekommen sollte.

Habe mich inzwischen Durchgelesen, bin auf dasSGB 12 §§ §§ 31, 47, 48 , 54 gestossen, denke das ist machbar, habe auch erforscht das laut § 6 Abs. 1 Satz 2 die Komune ( ist ja bei mir eine Optionskomune Wiesbaden) für solche Leistungen zutändig ist.

Ich Versuche es, selbst wenn es nicht als einmaliger Bedarf ist, ein Darlehn ist auch gut, nur Ohne Fahrgeld, keine KUR.
Der DRV lehnt es ab eine Fahkarte der DB zu schiken wie das Früher mal der Fall war.

Gruß und Danke für's erkundigen ;)

Ziggi

Verfasst: 20.01.2010 23:25
von DjTermi
Hast ene PN ;)