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SGB 2 oder 12 Wann wird geändert bei Krankheit?

Verfasst: 20.01.2010 09:15
von Ziggi
Hallo ihr lieben,

auch ich habe mal eine Frage.

Wenn man in Arbeit steht und wegen einer Erkrankung länger als 6 Monate Krankgeschrieben ist,
ab wann kann das Amt eine änderung nach SGB12 erzwingen?

Wichtig:
BG besteht aus 3 Erwachsenen (noch bis ende April, wegfall meines Sohnes 25 Jahre).
Ich bin Krank und gleichzeitig Vertreter der BG.
Mein Mann Arbeitet in einem Minijob, mein Sohn ist ab 01.02.10 Fertig mit Seiner Ausbildung
und Arbeitslos ( Trotzdem er auf einer guten 2 oder 1 Steht)

Hoffe somit auf Antwort.


Gruß Ziggi

Verfasst: 20.01.2010 11:15
von DjTermi
Hallo Ziggi,
es bleibt unverändert, solange absehbar ist, dass der jenige wieder gesund wirst und nicht auf unabsehbare lange Zeit oder für immer erwerbsunfähig bist.

Gruß Termi

Verfasst: 20.01.2010 12:01
von Ziggi
Hallo DJTermi,

danke für die schnelle Antwort, ich war der gleichen meinung.

Nun meine SB meint das wäre anderst und bat mich darum jemand anderes zum Vertreter der BG zu benennen, sie müsste mich auf sgb12 setzen.

Nun werde ich mir mal überlegen wie ich das dieser Dame erkläre.
Schaun wir mal wie das weiter geht.

Gruß Siggi