SGB 2 oder 12 Wann wird geändert bei Krankheit?
Verfasst: 20.01.2010 09:15
Hallo ihr lieben,
auch ich habe mal eine Frage.
Wenn man in Arbeit steht und wegen einer Erkrankung länger als 6 Monate Krankgeschrieben ist,
ab wann kann das Amt eine änderung nach SGB12 erzwingen?
Wichtig:
BG besteht aus 3 Erwachsenen (noch bis ende April, wegfall meines Sohnes 25 Jahre).
Ich bin Krank und gleichzeitig Vertreter der BG.
Mein Mann Arbeitet in einem Minijob, mein Sohn ist ab 01.02.10 Fertig mit Seiner Ausbildung
und Arbeitslos ( Trotzdem er auf einer guten 2 oder 1 Steht)
Hoffe somit auf Antwort.
Gruß Ziggi
auch ich habe mal eine Frage.
Wenn man in Arbeit steht und wegen einer Erkrankung länger als 6 Monate Krankgeschrieben ist,
ab wann kann das Amt eine änderung nach SGB12 erzwingen?
Wichtig:
BG besteht aus 3 Erwachsenen (noch bis ende April, wegfall meines Sohnes 25 Jahre).
Ich bin Krank und gleichzeitig Vertreter der BG.
Mein Mann Arbeitet in einem Minijob, mein Sohn ist ab 01.02.10 Fertig mit Seiner Ausbildung
und Arbeitslos ( Trotzdem er auf einer guten 2 oder 1 Steht)
Hoffe somit auf Antwort.
Gruß Ziggi