Umzug ohne Genehmigung des alten Jobcenters

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Bibi22
Beiträge: 1
Registriert: 06.09.2008 17:08

Umzug ohne Genehmigung des alten Jobcenters

Beitrag von Bibi22 »

Hallo,

ich habe Ungezieferbefall in meiner Wohnung. (Bettwanzen). Da weder das Jugendamt noch das Gesundheitsamt eine gesundheitliche Bedrohung sehen hat das Jobcenter den Umzug abgelehnt und ich soll mit meiner Tochter in dieser Wohnung wohnen bleiben.
Ich bin so sauer, denn die Vicher beißen mich wie wild und können (müssen nicht) Krankheiten übertragen. Zudem lösen Sie zumindest bei mir starken Juckreiz aus. Aber alles kein Grund.

Nun nach langem hin und her bin ich soweit das das "alte" Jobcenter sagt das wenn ich vom "Neuen Jobcenter" eine Kostenübernahme für die Wohnung habe das Sie dann dem Umzug auch zustimmen.

Nun frage ich mich ist es überhaupt möglich vom Neuen Jobcenter eine Genehmigung zu bekommen (diese müssen ja die zukünftige Miete zahlen) ohne das, das alte Jobcenter zugestimmt hat?

Kaution und Umzugskosten möchte ich nicht haben.

Desweiteren bin ich unter 25Jahre, wohne aber aus Platzmangel nicht mehr fest bei meiner Mama (momentan leben wir zu 3 im Zimmer da in in eine verwanzte Wohnung nicht zurück gehe). Das Amt hat damals dem Auszug aus der elterlichen Wohnung zugestimmt. Zudem habe ich ein Kind. Gilt hier trotzdem die unter 25Jahre Regelung das heißt wenn ich ohne Zustimmung aus der verwanzten Wohnung ausziehe das ich dann keine Mietkosten mehr bekomme oder greift die Regelung nicht da ich nicht mehr Zuhause wohne?

Ich weiß alles ein bisschen unübersichtlich aber ich hoffe ihr blickt trotzdem durch und es ist vielleicht die ein oder andere Hilfreiche Antwort dabei.

Gruß
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Bibi22,
da ich seinerzeit als Gebäudereiniger automatisch auch Schädlingsbekämpfung gelernt habe, weiss ich das die Bettwanzen in den Griff zu bekommen sind.
Hier mal ein Auszug wegen Bettwanzen aus der Fachwelt(lexikon der schaedling)
Bettwanze
Cimex lectularius
Die Bettwanze (Cimex lectularius) ist 4 bis 6 mm lang und rostrot bis dunkelbraun gefärbt. Die Fühler sind 4-gliedrig mit kurzem Basalglied. Der Körper ist mit einem dichten Haarkleid bedeckt.

Beine und Antennen erscheinen gelblich. Wie bei allen Wanzen ist auch bei der Bettwanze der Körper dorsoventral abgeplattet, was ihr im Volksmund die Bezeichnung "Tapetenflunder" eingebracht hat. Bettwanzen können nicht fliegen, da die Flügel stark reduziert sind.Da die Bettwanze eine Vorzugstemperatur von 27°C hat und Kälte nur kurzfristig verträgt nimmt man an, dass die Art ursprünglich aus den Tropen stammt. In Mitteleuropa ist ihr Vorkommen auf den Wohnbereich des Menschen und auf Hühnerställe beschränkt. Bettwanzen ernähren sich von Blut und bevorzugen als Blutspender den Menschen. Gelegentlich werden aber auch Vögel und Kleinsäuger befallen. Vor der Eiablage muss das Weibchen Blut aufgenommen haben. Täglich werden 3 bis 5 Eier mit einem wasserlöslichen Sekret an den Raststellen der Tiere (Ritzen in Möbeln, hinter Bildern, in Steckdosen, an Kleidung oder Gardinen) festgeheftet. Im Laufe seines Lebens kann ein Weibchen so 250 bis 300 Eier ablegen. Wanzen entwickeln sich hemimetabol, es gibt also keine Puppenphase wie beispielsweise bei Schmetterlingen, Hautflüglern oder Käfern. Bei einer Durchschnittstemperatur von 25°C dauert die gesamte Entwicklung 4 bis 6 Wochen. Bettwanzen haben 5 Larvenstadien. Zwischen jeder Häutung muss die Larve mindestens einmal Blut aufgenommen haben. Nach einer Blutmahlzeit können Männchen bei 37°C 518 und Weibchen sogar 550 Tage lang hungern. Während solcher Hungerzeiten führen die Tiere recht weite Wanderungen aus. Bettwanzen sind ausschließlich nachtaktiv. Durch das nächtliche Blutsaugen ist die Bettwanze ein ausgesprochen unangenehmer Lästling. Wenn Bettwanzen ein Opfer finden, treffen sie meist nicht gleich beim ersten Stich auf ein Blutgefäß. Typisch ist daher ein Bild von Reihenstichen, die auch als -Wanzenstrassen- bezeichnet werden. Wegen der Feinheit der Stechborsten spürt man beim Einstich in der Regel keinen Schmerz. Bemerkt werden die Stiche meist erst nach dem Aufwachen. Bei empfindlichen Personen kommt es zu Quaddelbildung und intensivem Juckreiz. Auslöser hierfür ist ein Antikoagulationssekret, das die Bettwanze nach dem Einstich zunächst in die Stichwunde injiziert, um die Gerinnung des Wirtsblutes zu verhindern. Eine bakterielle Superinfektion kann durch Kratzen im Bereich der Stichstellen auftreten. Die Behandlung der Bettwanzenstiche erfolgt mit Juckreizstillenden Gelen oder Salben. Das Auftreten einer bakteriellen Superinfektion kann eine Antibiotika-Therapie notwendig machen. Bei häufigen Stichen können allergische Reaktionen wie Asthmaanfälle, Urticaria papulosa sowie ein lebensgefährlicher anaphylaktischer Schock auftreten. In Mitteleuropa gibt es neben der Bettwanze noch 2 weitere Wanzenarten, die beim Menschen Blut saugen können. Dies ist zum einen die Schwalbenwanze (Oeciacus hirundinis), die in Schwalbennestern lebt und hauptsächlich Mehl- und Rauchschwalben befällt. Zum anderen muss hier die Geflügelte Bettwanze (Lyctocoris campestris) genannt werden, die v. a. in Vogelnestern und Hühnerställen vorkommt. Bettwanzen können wirkungsvoll mit Hilfe von Kontaktinsektiziden bekämpft werden, die in die Tagesverstecke der Tiere (z. B. unter Tapeten und Bildern, sowie in Möbelfugen und Matratzenfalten) gesprüht werden.
SO, nun hast du ein Kind, wenn dein Kinderarzt dir Bescheinigt das Bettwanzen für dein Kind Gefährlich werden können und du deshalb dringend ausziehen müsstest, wäre das Grund genug um einen Umzug zu erzwingen.

ABER, du solltest dem Hausbesitzer SCHRIFTLICH mit Termin (Fristsetzung) auf diesen mangel hinweisen und auf eine Bekämpfung mit Fossilen Pulver
Bettwanzen lassen sich alternativ zu den genannten Kontaktinsektiziden auch mit dem Präparat Killgerid Gold von MC bekämpfen
das zeug ist ungefährlich für Menschen und deshalb ( du hast ein Kleinkind) das einzige welches du Akzeptieren solltest, der Bekämpfer muss das berücksichtigen, dieses Pulver wird auf/in die Matratze gearbeitet,hiter die Versteckmöglichkeiten gesprüht und die Biester VERTROCKNEN; das Pulver entzieht dem Viechzeug alle Flüssigkeit, es ist nebenbei auch fast das einzig wirkungsvolle gegen Taubenzecken und so gegen fast alle Insekten die sich verpuppen.

Sollte dein Vermieter das nicht machen kannst du normalerweise wegen Unbewohnbarkeit die Miete mindern, dafür solltest du wiederum mit dem Mieterschutzbund( sofern Mitglied) oder einem Mietrechtsanwalt( Beratungsschein) Reden, wegen der Höhe und so.

Sollte all das keinen Erfolg haben, solltest du mir mal ne pn senden.

Gruß Ziggi

Ach, fast Vergessen, dieser Beitrag könnte auch hilfreich sein:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7614.html
Schau einfach mal rein.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Bibi22

Wenn die "24-Std.-Datei" aus dem link nochmal gebraucht wird schick ich sie Dir zu. :)

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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