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kann mir mein bearbeiter verbieten umzuziehen???

Verfasst: 15.01.2010 00:25
von rebi
hallo ich habe mal eine frage ich hoffe jemand von euch kann mir helfen!
ich und meine 2 1/2 jährige tochter (beziehen harzIV)wohnen zur zeit im selben haus wie meine eltern (beide fast 70) aber in getrennten wohnungen.da das haus ein neuen vermieter bekommen hat der auch neue fenster und das dach erneuern will wird unsere miete teurer so das ich gezwungen sein werde auszuziehen!wir haben auch schon nach wohnungen gesucht da ich mich wie gesagt um meine eltern bisschen kümmern muss leider haben wir nichts gefunden jetzt kam mein freund auf die idee ein haus zu kaufen und an uns zu vermieten und die miete so niedrig zu halten das ich es mir leisten kann!jetzt meine frage kann mein bearbeiter mir verbieten das ich in das haus einziehe (also in getrennte wohnungen)???da ich die miete ja an meinen freund zahlen müsste!
leider habe ich kein gutes verhältniss zu meiner bearbeiterin muss ich dazu sagen!

Re: kann mir mein bearbeiter verbieten umzuziehen???

Verfasst: 15.01.2010 08:40
von Ziggi
hallo ich habe mal eine frage ich hoffe jemand von euch kann mir helfen!
ich und meine 2 1/2 jährige tochter (beziehen harzIV)wohnen zur zeit im selben haus wie meine eltern (beide fast 70) aber in getrennten wohnungen.da das haus ein neuen vermieter bekommen hat der auch neue fenster und das dach erneuern will wird unsere miete teurer so das ich gezwungen sein werde auszuziehen!wir haben auch schon nach wohnungen gesucht da ich mich wie gesagt um meine eltern bisschen kümmern muss leider haben wir nichts gefunden
Wenn du die etwas Teurere Miete Bezahlt bekommst, brauchst du auch nicht Ausziehen. Sollte die Erhöung der Miete so sein das sie zu hoch für das Amt wird, bekommst du eine Aufforderung dir eine neue Wohnung zu suchen(mit einem Halben Jahr Frist). Dann kannst du immernoch Umziehen, könntest ja bis dahin eine neue Wohnung gefunden haben.
jetzt kam mein freund auf die idee ein haus zu kaufen und an uns zu vermieten und die miete so niedrig zu halten das ich es mir leisten kann!jetzt meine frage kann mein bearbeiter mir verbieten das ich in das haus einziehe (also in getrennte wohnungen)???da ich die miete ja an meinen freund zahlen müsste!
leider habe ich kein gutes verhältniss zu meiner bearbeiterin muss ich dazu sagen!
Sag mal? wenndein Freund such ein Haus leisten Kann, auch nich ein Mehrfamilienhaus, warum kann er dichdannnicht auch so unterstützen das
du nicht mehr zum Amt musst? Ich finde das etwas merkwürdig, ist das dein Freund(Lebenspartner) oder nur ein guter Freund der auch noch Geld hat?
Verbieten kann dir die SB das Umziehen allerdings nicht, nur sie muß es nicht positiv Bescheiden, was eben heisst das du aus eigener Kraft Umziehen müsstet, also KEINE: Kautionsstellung, Umzugsbeihilfe, usw.

Dazu könntest du auch den hier Lesen: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html

Gruß Ziggi

Verfasst: 16.01.2010 17:27
von rebi
mein freund bzw ex freund (vater meiner tochter) hat arbeit und kann mich aber nicht unterstützen da er es wie gesagt vermieten will um später warscheinlich mal selber einzuziehen mit seiner neuen freundin!
wir haben wie gesagt grade ein haus gesucht und er hat es angeboten das wenn harz mitspielt wir da rein können damit er es auch näher zu seiner tochter hat denn wir wohnen ca 25km auseinander!wir wollten damals auch zusammenziehen aber dann hätte er voll für mich aufkommen müssen und das wäre nicht gegangen da er sein auto abzahlen musste (was er braucht um auf arbeit zu kommen) und harz keine rücksicht darauf nimmt![/b]