Die Vorgeschichte ist euch ja bekannt!
Resultat nach einigen Telefonaten und Rechtsauskünften: Kann man nichts gegen machen, Alles Rechtens!!
Sind ehemalige Redakteure unter uns? Oder hat jemand Kontakt zur schreibenen Zunft?
Hier vielleicht mal der Vorschlag für eine Story, passend zur Jahreszeit!
Hartz IV Empfänger
Nimmt Obdachlose in seiner Wohnung auf, auch mit kläffendem Hund –(auch Schäferhundgröße) – kein Problem!
Ist das nicht eine ehrenhafte Geste?
Auf Grund der zur Zeit herrschenden Kälte, einen fremden hilfsbedürftigen Mitmenschen in der eigenen Wohnung aufnehmen, ihn dort nächtigen lassen, noch dazu mit einem Hund, der sonst nur die Freiheit kennt..(und wahrscheinlich gewohnt ist das zu machen- was, wo, wann und wohin er möchte)
Solchen Menschen gehört doch Respekt gezollt!!
Und vor Allem, öffentliche Anerkennung!
Vielleicht gibt es noch weitere hilfsbereite Mitbürger und Mitbürgerinnen die gleiches Engagement zeigen, oder durch solch einen Artikel animiert werden gleiches zu tun?
Dann vielleicht noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen anführen und das Ganze aus der Sicht des Vermieters und des Amtes betrachten?
Im Gegensatz zum Vermieter, freut sich- das Amt : Hat 2 Personen zum (Miet)-Preis von einem untergebracht... Und einem Obdachlosen eine Bleibe geschaffen! Wieder ein Pluspunkt in ihrer Statistik!!
Mietrecht:
Sechs Wochen darf ein Mieter Besuchern ein Übernachtungsmöglichkeit bieten! (Auch mit Hund! Der Hund darf nur nicht allein in der Wohnung zurückgelassen werden!)
http://www.immowelt.de/recht/mietrecht/ ... rvermieten
Wenn der Vermieter Glück hat ist dann die Sache gegessen!!
Aber:.....................
Bei Einzug eines Partners gilt: Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich. Der Einzug muss ihm aber mitgeteilt werden. Bei unverheirateten, auch gleichgeschlechtlichen Paaren gilt, dass hier immer von einem berechtigten Interesse ausgegangen wird.
Der Mieter hat also einen Anspruch darauf, dass ihm die Erlaubnis erteilt wird. Das ist Deutsches Recht- Basta!!
Nun aber Prost!
Wer ist nun Partner, wer Bekannter, wer Freund?
Dem Vermieter (In diesem speziellen Fall eine 78 jährige Vermieterin) bleibt nur, sich mit der Situation arrangieren, oder dagegen zu klagen!!
Für den Vermieter sind beides Stresssituationen!
Solche Machenschaften, vielleicht sogar noch vom Amt unterstützt, denn wer Weiß; Notsituation; wohin mit den Obdachlosen bei dieser Witterung? Lösung: Zwangseinquartierungen bei Hartz IV-lern, werfen ein tolles Licht nicht nur auf das Ansehen der Hartz IVler!!